1,64 Promille mit den Rad... was erwartet mich?

13 Antworten

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Hallo ToM

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

Ob dies zu erwarten ist, wird anhand einer angeordneten MPU festgestellt, fällt die MPU negativ aus oder du legst kein positiv ausfallendes Gutachten vor, wird die Fahrerlaubnis so lange entzogen bis die MPU positiv ausgefallen ist.

auf deutsch:

du wirst demnächst ein Schreiben von deiner Fsst bekommen mit der Aufforderung eine MPU zu erbringen.

du solltest dich jetzt schon vorbereiten, entweder mit einem Verkehrspsychologen oder kostenlos im Internet.

du behältst deinen Führerschein zunächst noch bis zur MPU.

wenn die MPU positiv bestanden wird ist die Sache erledigt für dich, wenn negativ wird deine Fahrerlaubnis entzogen.

solltest du in den nächsten 10 Jahren wieder unter Alkoholeinfluss angehalten werden (schon ab 0,3‰) wird sofort eine MPU wieder angeordnet

Der Schlüssel dazu, dass Du nicht wieder im Straßenverkehr auffällst ist Dein Konsum. Den musst Du in den Griff bekommen und davon den Gutachter überzeugen. Dazu stehen Dir kontrolliertes Trinken oder Abstinenz als Strategien offen. Bei kT solltest Du Leberwerte sammeln, eine Abstinenz muss mit Urinscreenings oder Haaranalysen dokumentiert werden. Das ist aber nur die Eintrittskarte. Die Schlüsselfrage ist, warum Du trinkst und wie Du diese Ursache künftig anders befriedigen kannst.

ToMxLoNG 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 11:28

danke für die super antwort,

grundlegend muss ich sagen das ich eigentlich gar nichts trinke und mit den auto schon gar nicht entweder 0,0 oder gar nicht... dazu liegen leberwerte von vor 2 monaten vor in den bestätigt wird das ich kaum/ nie trinke.

maikel196  15.11.2012, 11:31
@ToMxLoNG

so so leberwerte liegen vor , dann muss schon einmal was vorgelegen haben

ginatilan  15.11.2012, 11:33
@ToMxLoNG

grundlegend muss ich sagen das ich eigentlich gar nichts trinke

sorry, so wirst du die MPU nie schaffen, du musst Alkohol gewöhnt sein sonst könntest du mit deiner Promille nicht einmal mehr ein Fahrrad schieben

dazu liegen leberwerte von vor

auch ein Alkoholiker kann Leberwerte haben wie ein Neugeborenes, deswegen sind LW bei der MPU auch nicht mehr aussagekräftig (nur noch bei KT)

ginatilan  15.11.2012, 11:33
@maikel196

so so leberwerte liegen vor , dann muss schon einmal was vorgelegen haben

normaler Arztbesuch

ToMxLoNG 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 11:35
@maikel196

nein das war wegen eines eignungstests der bundeswehr da wird ein großes blutbild gemacht

PfefferundMinze  26.11.2012, 13:47
@ToMxLoNG

Wer "eigentlich gar nichts trinkt" kann mit 1,6 Promille nicht Fahrrad fahren, denn der liegt mit einer Alkoholvergiftung in der Ecke... Dieser Promillewert lässt auf Übung schließen. Das weiß ein Gutachter bei der MPU auf jeden Fall auch. ;)

Hi,

Du darfst Deinen FS vorerst behalten!

Strafrecht sagt:

§316 STGB:

"(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht."

Verkehrsrecht sagt:

Auf dem Fahrrad gilt die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Das Gesetz knüpft in § 69 StGB aber an das Führen von Kraftfahrzeugen an. Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug – also kein FS-Entzug.

Aber: die Fahrerlaubnisbehörde darf ab einem Promillewert von 1,6 eine MPU anordnen.

Ergo: MPU bestehen, erst dann FS weg und schonmal für die Geldstrafe sparen

Gruß

PfefferundMinze  26.11.2012, 13:40

Aber: die Fahrerlaubnisbehörde darf ab einem Promillewert von 1,6 eine MPU anordnen.

Die Fahrerlaubnisbehörde MUSS ab 1,6 Promille eine MPU anordnen, darf das aber auch schon ab 1,1 - und MUSS das auch, wenn jemand wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist. Da gelten dann keine "Mindest-Promille".

Also... ab 1,6 Promille wirst du zur MPU gebeten. Weil du mit dem Rad gefahren bist, hast du deinen Führerschein im Moment zwar noch, aber das kann sich schnell ändern. Du wirst Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, in welcher du aufgefordert wirst, innerhalb einer kurzen Frist ein positives Gutachten vorzulegen. Damit das positiv wird und du deinen Schein behalten kannst, musst du aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen und diese mit Nachweisen belegen. Weil du mit dieser Blutalkoholkonzentration noch Fahrrad fahren konntest, wird erst einmal angenommen, dass du Alkohol gewöhnt sein musst. Dein Part bei der MPU wird nun sein, deine Trinkfestigkeit zu erklären, deine Trinkgründe darzulegen und eine Verhaltensänderung im Trinkverhalten so auzuzeigen, dass du nicht mehr als Gefahr für den Straßenverkehr angesehen werden kannst. Je nach Trinkgeschichte wirst du ggf. mit Leberwerten oder sogar Abstinenznachweisen deine Aussagen belegen müssen. Voraussichtlich hast du dafür weniger als 6 Monate Zeit und du solltest schnellstens handeln, sonst ist der Schein bestimmt für eine Weile weg!

Bei einer Teilnahme am Straßenverkehr mit einer BAK ab 1,6 Promille wird grundsätzlich eine MPU angeordnet. Du darfst deinen Führerschein also erst Mal behalten - bis das Ergebnis feststeht. Die Antwort von "ginatilan" enthält alle Infos dazu.

Zusätzlich erwartet Dich ein Verfahren nach §316 StGB "Trunkenheit im Verkehr".

http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

Das Strafmaß liegt im Ermessen des Richters, als grober Richtwert gilt eine Geldstrafe ab ca. 500€. Dazu kommen noch 6 Punkte in Flensburg (Falls Du dort bereits Punkte hast, ergeben sich evtl. weitere Konsequenzen).

PfefferundMinze  26.11.2012, 13:42

Das Strafmaß wird in Tagessätzen berechnet, die sich in ihrer Höhe am Einkommen des Täters orientieren. Die Gerichtskosten kommen aber auf jeden Fall dazu.

Zunächst bist Du Deinen Führerschein erst mal gar nicht los. Du hast Dich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht. Du mußt mit einer Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatsgehalt rechnen müssen. Allerdings teilt die Polizei das Verfahren an die Fahrerlaubnisbehörde mit. Und mit einem derart hohen Promillewert bestehen nun Zweifell an Deiner Eignung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird Dich deshalb auffordern, mit einer positiven MPU nachzuweisen, daß Du kein Alkoholproblem hast. Und darum kommst Du definitiv nicht herum. Ab 1,6 Promille ist eine MPU zwingend.

Und wenn Du keine MPU mit positivem Ergebnis abliefern kannst, DANN wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.