Welche Strafe bei Fahren ohne Führerschein - merhfach!
Hallo zusammen!!!
Mein Ex-Freund ist letztes Jahr im Juni mit 1,7 Promille angehalten worden und musste den Führerschein abgeben!! Damals war der aktuelle Stand, das er ihn im April diesen Jahres wieder beantragen könnte!!!
Jetzt ist er in der gesamten Zeit ohne Führerschein DREIMAL beim fahren ohne Führerschein "erwischt" worden!!! Einmal wurde die Polizei durch mich auf ihn aufmerksam gemacht, weil er zu einem Umgangstermin zu seiner Tochter mit dem Auto gekommen ist, einmal durch seine "Noch"-Frau und einmal war es eine reine Verkehrskontrolle!!! Die Strafe für das fahren mit Alkohol hat er bereits erhalten und stand da auch schon kurz vor der Haft, weil er die Geldstrafe nicht regelmäßig gezahlt hat, hat das aber wieder durch die Zahlung der Strafe abgewendet!! Jetzt geht es darum, das sein Auto gesucht wird, wegen Zwangsabmeldung und dann würde mich mal interessieren, was erwartet ihn überhaupt noch für eine Strafe?? Hat er nach dreimal fahren ohne Führerschein überhaupt ne Möglicheit um eine Haftstrafe "rumzukommen", handelt sich ja eindeutig um "Wiederholungstäter"!!! Würd er seinen Führerschein überhaupt jemals wieder bekommen???
Wer etwas dazu weiß, kann ja gerne mal berichten,...
Liebe Grüße!!
21 Antworten
Der Führerschein wird definitiv entzogen. Das heißt, dass er keinen mehr hat und auch seinen Führerschein nicht mehr bekommt. Damit geht eine Sperre von 2 Jahren einher. Das Gericht wird ihm meiner Meinung nach die gesetzliche Höchstsperre von 5 Jahren auferlegen. Dadurch kann er seinen Führerschein frühestens 3 Monate vor Ablauf der 5-jährigen Frist beantragen. Dann muss er erst noch die MPU durchlaufen und wahrscheinlich noch einige Aufbauseminare. Wenn er das alles hinter sich hat, darf er damit beginnen seinen Führerschein neu zu machen.
Also könnte er so in 6 Jahren wieder eine Fahrerlaubnis besitzen.
Eine Haftstrafe ist eher selten. Wenn dann wird sie gering ausfallen. Die Gerichte gehen relativ leger mit Verkehrsstraftaten um. Sollte er dann aber erneut auffallen, wirds richtig eng. Mal sehen wie das Gericht die Sozialprognose bewertet.
Hoffentlich kriegt er den Schein nie wieder. Und ein wenig Knast könnte auch nicht schaden.
Wenn er nur sich selber in Gefahr bringt ok, aber nicht auch noch andere.
Du magst deinen Ex wohl nocht sehr... ^^
Ich glaube und hoffe mal, dass er nicht so einfach um eine Strafe drumherum kommt. Auf jedenfall darf er sich schon mal über eine knackige Geldbuße freuen und wird wohl eine Führerscheinsperre für einen gewissen Zeitraum bekommen. (Hoffentlich mind. lebenslang)
Achso, Knast könnte auch noch gut mit drin sein, da er fahrlässig gehandelt hat und das wiederholt. Er stellt also eine Gefahr dar.
Wieder was gelernt, danke. :)
Eine vorsätzliche Tat setzt sich zusammen aus dem sogenannten Wissen und Wollen des Täters bei der Tatausführung. Er wusste, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis kein Kraftfahrzeug führen darf, wollte dies aber.
Na das mit dem sehr mögen, nenne ich mal untertrieben!! ggg ;-) Aber das ist ein anderes Thema!!!
Bei meinemEr freund ist das auch so kommt jetzt zur gerich verhandlung.er hat auch bewährung deswegen bekommen. bin über jede hilfe dankbar . Wollen nicht das er gefängnis kommt haben einen zwei jährigen sohn und ich bin im fünften monat schwanger. Bitte um echte hilfe
Zuerst einmal: Das ist nicht Fahren ohen Führerschein (was nur eine Ordnungswidrigkeit ist), sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt. Da es sich um einen Wiederholungsfall handelt wird die zu erwartende Strafe mit Sicherheit erheblich steigen. Das Strafamß bei Fahren ohne Fahrerlaubnis reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe! Den Führerschein wiederzubekommen dürfte sich für den Kerl schwierig gestalten, da er ganz offensichtlich nicht viel Wert darauf legt sich an Regeln zu halten. Alkoholisiert zu fahren macht es da auch nicht besser.
Das war schon nicht mehr fahrlässig - er ist gefahren obwohl er wusste, dass er keinen Führerschein hat. So was nennt man vorsätzlich.