Steuer für Gastschüler?

1 Antwort

In Deutschland auf jeden Fall grds. steuerpflichtiges Einkommen.

Die Halbpension macht es m. E. bereits zu einer gewerblichen Vermietung. Hier käme man nur heraus, wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen und somit keine Gewinnerzielungsabsicht und damit Liebhaberei vorliegen würde. Kurzfristige Vermietung ist auch umsatzsteuerpflichtig.

Für den Sachverhalt sind demnach Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zu betrachten.

Bei USt ist vermutlich die Kleinunternehmerregelung anwendbar, hier gilt eine Grenze von 22.000 Umsatz, bis dahin wird die USt nicht erhoben. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 auf den Gewinn.
Bleibt die Einkommensteuer.

Es wären gewerbliche Einkünfte zu erklären und eine Gewinnermittlung elektronisch einzureichen. Einnahme-Überschuss-Rechnung wäre das Mittel der Wahl.

Infos auch hier: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-aspekte-der-kurzfristigen-untervermietung_170_207450.html