§ 154 STPO - von Verfolgung wird abgesehen, Bitte um Rat?
Hallo, Der Freund meiner Schwester hat gestern einen ungewöhnlichen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Es soll um Verleumdung gehen mit den Begriff Kinderschänder (VIA INTERNET), in den Brief stand nicht viel oder um wem es geht. Ganz zu schluss stand folgendes:
§ 154 STPO - von Verfolgung wird abgesehen
Ich bin kein Jurist, ist das so zu verstehen das die keine Lust haben zu Ermitteln ??? oder es zu umfangreich ist ??? mich würde auch interessieren, wie die Beweise aussehen oder welche anhaltspunkte es gibt.
Das nächste ist, das er noch nicht mal Internet hat oder sich mit einem PC auskennt, desweiteren gab es keine Polizeiliche Vorladung. Sollte man sich nun dagegen wehren ?? denn irgendwas stimmt hier nicht, trotz das die Verfolgung abgesehen wird.
Ihr Freund ist aber vorbestraft des schwarzfahrens, ich glaube das waren 15 Tagessätze, das ist aber bereits einige Jahre her.
Bitte um einen Rat.
4 Antworten
eine nachfrage bei der staatsanwalt schafft klarheit.
im internet gibt es immer wieder leute, die andere zu zahlungen anhalten, drohen auch mit staatsanwaltschaft. alles betrügereien. evtl. auch bei euch.
einfach mal nachfragen. die staatsanwaltschaft gibt auskunft, ob das schreiben echt ist.
In dem Brief stand sicherlich nicht nur "§ 154 StPO - von Verfolgung wird abgesehen". Wenn du eine hilfreiche Antwort wünscht, dann musst du schon mehr Informationen preisgeben. Der § 154 StPO hat 5 Absätze.
Die Justiz versendet keine Entscheidungen via Internet. Somit kam das Schreiben auch nicht von der Justiz. Ich würde zurück mailen und fragen, auf welches Konto man eine freiwillige Buße überweisen kann. Sollte eine Antwort kommen, dann würde ich mit diesem Schriftverkehr zur Polizei gehen.
... und der Freund der Schwester hat absolut keine Ahnung, um was es geht?! oder hast du keine Ahnung und bist nur neugierig?! Wenn der Freund der Schwester keine Ahnung hat, dann soll er sich bei den angegebenen Kontaktdaten sich melden und nachfragen!!!