Bei der Vermietung eines Stellplatzes ist man ja grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Leider ist mir in diesem Zusammenhang die Befreiung nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht ganz klar.
Der Gesamtumsatz durch Vermietung des Stellplatzes beträgt 540 € jährlich. Sonst sind keine weiteren Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung vorhanden.
Fall A: Vermieter ist Student und nicht Selbständig tätig und somit kein Unternehmer, es ist also auch kein weiterer Umsatz vorhanden. Ist die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 möglich?
Fall B: Vermieter ist Arbeitnehmer (20.000 € netto im Jahr) und ebenfalls kein selbständiger Unternehmer mit keinen anderen Umsätzen. Ist die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 möglich?
Fall C: Vermieter ist umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, jedoch in einem ganz anderen Geschäftsfeld. Darf hier die Umsatzsteuerbefreiung angewendet werden? Falls nein, kann sich der Unternehmer die Umsatzsteuer durch gezahlte Umsatzsteuer aus seinem völlig anderen Geschäftsfeld zurückholen?
Vielen Dank für Antworten.