Hallo, ich arbeitete bis 30.09 in einem katholischen Kindergarten und wurde nach AVR bezahlt. zum 01.10 habe ich die innerhalb eines Landkreises gewechselt. Ich arbeite wieder bei der katholische Kirchengemeinde und werde auch dort nach AVR bezahlt. Heute kam nun das Weihnachtsgeld und ich habe dieses nur Anteilmäßig von meinem neuen Arbeitgeber bekommen!
Nun meine Frage: Ist mein alter Arbeitgeber verpflichtet mir das Weihnachtsgeld anteilmäßig von Januar bis September zu zahlen, da ich ja beim gleichen Träger bleibe? Oder habe ich nun Pech gehabt und bekomme das Geld für dieses Jahr nur anteilmäßig?
Liebe Grüße