Arbeitgeberwechsel mit Blauer Karte?
Ich habe in Frankfurt mit Blauer Karte seit September 2018 bis Dezember 2019 gearbeitet, also weniger als zwei Jahre. Jetzt habe ich einen Vertrag mit einer Firma in Berlin unterschrieben, der ab Februar 2020 in Kraft tritt.
Leider habe ich den Vertrag erst am 23.12.2019 bekommen, als die Ausländerbehörde in Frankfurt schon bis Ende des Jahres geschlossen war. Bis Februar 2020 bleibe ich im Ausland, habe die Wohnung aufgegeben und habe mich auch in Deutschland abgemeldet. An meinem letzten Tag habe ich alle Unterlagen und den neuen Vertrag an die Ausländerbehörde in Frankfurt per Post und Email geschickt und habe den Arbeitgeberwechsel beantragt.
Was könnte jetzt passieren? Bleibt meine Blaue Karte gültig, obwohl ich mich abgemeldet habe? Wo soll ich zur Ausländerbehörde jetzt gehen - in Frankfurt oder Berlin?
1 Antwort
Da Du Dich polizeilich abgemeldet hast, wird es darauf hinauslaufen, dass Du die Blaue Karte erneut beantragen mußt. Zuständig ist in Deinem Fall die entsprechende Behörde in Berlin. Aber Du kannst Dort darauf hinweisen, dass Du bereits die Blaue Karte schon einmal in Frankfurt bekommen hattest, Möglicherweise erteilt Dir auch die deutsche Botschaft in Deinem Heimatland unbürokratisch hierzu Auskunft.