Ich habe vor kurzem noch einen Scheck von einer Versicherung zur Regulierung eines Schadens erhalten, also muss er noch gültiges Zahlungsmittel sein. Ob man ihn aber noch als häufig gebrauchtes Zahlungsmittel bezeichnen kann, glaube ich nicht.
Meiner Meinung nach wäre das eine einseitige Änderung des Mietvertrages, ohne deine Zustimmung geht das nicht.
Das stimmt so. Nur in besonderen Härtefällen gibt es vor dem 25. Lebensjahr Geld für eine eigene Wohnung.
Wenn 2 Leute gemeinsam einen Vertrag unterschreiben, können juristisch auch nur beide gemeinsam kündigen. Hätte die Freundin nicht gekündigt, wäre sie aber auch weiterhin haftend. Der Vermieter könnte natürlich die Kündigung der Frau annehmen und weiterhin an den Bekannten vermieten. Dazu könnte er einen neuen Vertrag fordern, in dem er, wenn er wollte, z. B. die Miete erhöht, andere Renovierungsklausen einsetzt o.ä..
Die Behandlung ist mit der Entfernung der Zahnspange noch nicht abgeschlossen. Erst nach bis zu 2 Jahren nach der Entfernung –so lange kann es dauern, bis sich das Gebiss gefestigt hat – kontrolliert der Arzt noch mal und bescheinigt dann erst den Behandlungsabschluss. Erst mit dieser Bescheinigung und den eingereichten Rechnungen zahlt die Krankenkasse den Eigenanteil zurück.