Antwort
Also... wenn einer von zwei Hauptmietern kündigt... kann ...muß aber nicht die Verwaltung zustimmen. Es kommt darauf an,ob der Verbleibene die Miete auch allein finanzieren kann! In diesem Fall wird meist die Kündigung angenommen. Mitunter wird die Kündigung auch erst nach einer Weile angenommen...nämlich wenn festgelegt ist,das die Miete weiterhin steht / zB bei einer Trennung wird ARGE beantragt / Ferner ... kann es schon auch zu viel Ärger kommen,wenn der Verwalter die Kündigung nicht annimmt und der Verbleibene keine Miete zahlt Also Situationsbedingt die Angelegenheit