Zwangssicherungshypothek jährlicher Zins oder einmalig?

4 Antworten

Auch der ungeschwärzte Text ist nicht komplett abgebildet.

Ich lese dort aber "seit dem 3.3.2007" und nicht "für den Zeitraum vom 3.3.2007 bis 31.12.2007".

Rein von der Logik her bietet der Bezug auf den Basiszinssatz den Hinweis darauf, dass es sich um jährlich zu berechnende Zinsen handelt, und nicht um einmalige. Der Basiszinssatz ist ja auch eine jährliche Grösse.

O.k, wirklich zu Ahnung haben wäre natürlich besser:(


EnnoWarMal  05.04.2019, 18:58

Die dort eingearbeiteten Zinsen sind nicht die Zinsen, die berechnet würden.

Sondern nur die Abdeckung als Sicherheit für mögliche - von Dritten - berechnete Zinsen.

Andri123  05.04.2019, 19:12
@EnnoWarMal

Danke, hätte ich mal lieber nichts geschrieben...

Vielleicht versteht der Fragesteller es ja:)

EnnoWarMal  06.04.2019, 10:05
@Andri123

Ich bin aber froh, dass du das geschrieben hast, weil ich keine Lust hatte, den ganzen Kram aufzurollen.

Ich müsste sonst noch den Unterschied zwischen Akzessorität (Hypothek) und Fiduziarität (Grundschuld) erklären.

Zinsen werden selbstverständlich jährlich berechnet. Solche Zinssätze sind immer p.a.

Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek erfolgt auf Antrag des Gläubigers auf einen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme (mehr als 750 €) gerichteten Vollstreckungstitel (z.B. Urteil, Vergleich, vollstreckbarer Mahnbescheid).

Gleiches gilt für die Zinsen gem. Titel, also nicht irgend ein höherer Zins, wie er üblicherweise bei Grundschulden für Baufinanzierungen bedungen wird.

Zinsen, auch wenn sie dinglich gesichert, also im Grundbuch eingetragen sind, verjähren in drei Jahren ( §§ 195, 197 Abs. 2 BGB).

Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 BGB Zinseszinsverbot).

Empfehlung: Zahlung an Gläubiger n u r gegen gleichzeitige Aushändigung der Löschungsbewilligung und des Titels, also nur Zug um Zug.

Bild steht quer und Text nicht ganz leserlich.

Allgemein ist mit jährlichem Zins plus Zinseszins zu kalkulieren.

Zur Löschung der Hypothek zu anderen Konditionen ist es grundsätzlich möglich, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten.