Zur Untermiete mit gemeinsamen Kind im Kindsvater's Haus?
Derzeit bilden wir im großen Haus des Kindsvaters eine Bedarfsgemeinschaft. Ich Studentin und damit von ALG2 abhängig (noch) möchte zur Untermiete einziehen. Ein Teil des (Einfamilien)Hauses bildet mit einem neuen Bad eine eigene Wohnung. Durch die Krankheit der Tochter macht es viel Sinn gemeinsam für sie zu Sorgen, (alleine nicht machbar) aber wir brauchen getrennte Haushalte... im Grunde haben wir uns getrennt und jeder brauch sein Bereich. Vor allem finanziell wollen wir Trennung!
Unterhalt kann er ja in Naturalien geben..? Aber wie verhält es sich mit Miete die er auch gern hätte? Geht die Konstellation überhaupt? Wir wollen gemeinsam das Kind versorgen aber sonst jeder seins...
Freu mich über Antworten.
:)
1 Antwort
Recht einfach .... einziehen als "Untermieterin" ins Haus des Kindsvaters und dann erwarten, dass das JC für Deinen Unterhalt bzw. Miete aufkommt - sorry das läuft so nicht ..... denn ihr seid bedingt durch das gemeinsame Kind von Anbeginn an eine BG.
Desweiteren .... so weit Eure Tochter krank ist - einen anerkannten Pflegegrad hat, wirst vermutlich auch Du ( weiterhin ) Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben .... und auch der kann in Form von Naturalien .... Gestellung einer Wohnung erbracht werden.
Hinzu kommt .... so lange Ihr Euch die Betreuung des Kindes im gemeinsam genutzten Haus teilt .... besteht für Dich auch logischerweise kein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Und auch einen Aspruch auf Mehrbedarf für Kinder mit Behinderung gibt es nicht.