Zimmer vermieten +Minijob und Volljob?

2 Antworten

ich arbeite voll Zeit (35h Woche) 
Voll Zeit gibt es mir 1500 pro Monat

Brutto, oder netto? Aber wie auch immer, dort wird ja die Lohnsteuer abgezogen.

und will ich extra Minijob (Nebenjob) Anfängen?

Da musst Du mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass es pauschal versteuert wird. Dann hat es mit Deinen anderen Einkünften nichts zu tun.

Soll ich mein Minijob oder Einkommen von Vermieterten Zimmer extra steuern dann?Für Zimmer bekomme ich 420 Euro monatlich

Was meinst Du mit "Extra steuern"? Der Überschuss aus der Wohnung, also Mieteinnahmen abzüglich kosten, kommt in der Einkommensteuererklärung zu Deinem Gehalt dazu und Du wirst Dafür vermutlich etwas nachzahlen müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Tomek1365 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 14:42

1 Frage : netto

Derzeit ich steuern nicht den Einkommen von Zimmer (bis 520 is steuerfrei ) deswegen ich die Frage gestellt habe .

Ich weiß nicht ob muss ich dann mehr Steuer zahlen wenn würde ich noch extra Einkommen (Minijob)haben

wfwbinder  10.12.2021, 14:48
@Tomek1365
Derzeit ich steuern nicht den Einkommen von Zimmer (bis 520 is steuerfrei )

Woher kommt die Weisheit, das Vermietungseinkünfte von 520,- Euro steuerfrei sein sollen?

Es geht hier um die Differenz zwischen Mieteinnahmen und die Kosten für die Wohnung. Der Überschuss ist voll steuerpflichtig.

Tomek1365 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 15:13
@wfwbinder

Aus Internet ,bevor ich es vermieten angefangen habe ,habe ich auf paar Forums gesucht den Antwort .

wfwbinder  10.12.2021, 15:46
@Tomek1365

Die Stelle wüsste ich gern. Es gibt definitiv keinen Freibetrag, oder eine freigrenze von 520,- Euro für die Vermietung.

das Einzige was mir bei 520,- Euro einfällt ist, dass es die neue Grenze für Minijobs in 2022 werden soll.

Vermieterheini1  11.12.2021, 14:53
@Tomek1365

Mieteinnahmen = Abgabepflicht Einkommensteuererklärung

Selbst bei unter 410 € p.a. muss man angeben.

Mieteinnahmen in Einkommensteuererklärung nicht angegeben = strafbare Steuerhinterziehung

Vermieterheini1  11.12.2021, 14:59
@Vermieterheini1

Selbst wenn man in der Einkommensteuererklärung angibt

Überschuss aus VuV unter 410 € p.a.

p.a. = im ganzen Kalenderjahr!

wird das Finanzamt zumindest ein Mal eine vollständige Anlage V anfordern,
um zu prüfen ob der Steuerzahler den Überschuss aus VuV richtig berechnet hat.

Tomek1365 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 06:14
@Vermieterheini1

Ich zahle 840 warm monatlich (+Strom und Gas ) und wenn ich den Zimmer vermieten habe muss ich von diese 410 euro Steuern zahlen?

Wie kann ich es machen?wo soll ich melden ?

wfwbinder  13.12.2021, 06:47
@Tomek1365

Langsam wird ein Sachverhalt aus der Sache. Du hast eine Wohnung udn zahlst dafür mit allen Nebenkosten 840,- Euro Miete. Ein Zimmer hast Du für 420,- monatlich untervermietet. Vermutlich mit Mitbenutzung von Bad und Küche.

Also musst Du erstmal die Miete von 840,- Auf die qm umrechnen, ohne Bad und Küche (weil das ja von Dir und em Untermieter genutzt wird. Dann aufteilen zwischen Deinen qm udn denen des Untermieters.

Nehmen wir an, von Deinen Gesamtkosten entfallen 390,- auf das vermietete Zimmer udn Du bekommst dafür 420,- Euro, dann sind das 30,- Euro Überschuss pro Monat , oder 360,- im Jahr. Die wären Steuerfrei,.

Tomek1365 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 08:01
@wfwbinder

Ah ich verstehe es jetzt! Danke für ihre Antwort.

Tomek1365 
Beitragsersteller
 13.12.2021, 10:05
@wfwbinder

Herr wfwbinder wenn ich gut verstanden habe soll ich rechnen wie viel zahle ich für meiner Zimmer außer Dachboden Keller und Küche mit Bade Zimmer .

Und dann ausrechnen den Einkommen ?

Ich habe 840 warm wohne mit Frau (es soll von uns beides Hälfte bezahlt)

Sie arbeit Minijob 450

Ich arbeite Vollzeit 1500 netto dann bekomme ich noch 420 für Zimmer .

Kann ich es irgendwie selbst rechnen oder besser ist wenn ich würde mich bei einem Steuerberater melden?

wfwbinder  13.12.2021, 19:05
@Tomek1365

Dein Untermieter ist die Frau, mit der Du zusammen lebst?

Dann ist das doch steuerlich nicht relevant in einer Lebensgemeinschaft.

Tomek1365 
Beitragsersteller
 14.12.2021, 05:09
@wfwbinder

Nein ,die Untermieterin ist meiner Frau Freundin .

Stellt Deine Untermiete keinen reinen "Ersatz" für von Dir geleistete Mietzahlung dar, so wirst Du den Überschuss letztendlich versteuern müssen.

Soweit Dein Minijob seitens des AG pauschal mit 2% versteuert wird, muss dieser Job in der Steuererklärung auch nicht aufgeführt werden.


Vermieterheini1  11.12.2021, 15:02

Eine Vermietung nicht in der Einkommensteuererklärung angeben,
das würde ich nicht riskieren.
Es gibt "liebe" Nachbarn, böse werdende Hausbewohner, usw..