Krypto/Aktiengewinne versteuern als Schüler mit Minijob?
Ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Da ich nebenbei etwas Geld verdienen möchte, frage ich mich: Wenn ich einen Nebenjob auf 520 Euro Basis im Monat mache und gleichzeitig noch in Kryptowährungen investiere, und mit diesen Gewinn erziele, ob ich Steuern zahlen muss und wenn wie ich Steuern zahle, weil ich gar keine Ahnung hab wie das funktioniert. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Oder ist das nochmal abhängig davon, wieviel Gewinn ich eben durch Krypto-W. erziele? Bekommen meine Eltern dann immer noch Kindergeld oder wird das gestrichen bei einem zu "hohen" Einkommen? Danke im Voraus!
2 Antworten
Wenn es sich bei dem Minijob um einen 'echten' Minijob handelt, der pauschal besteuert wird, dann bleibt der erst Mal außen vor.
Bei Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen handelt es sich um Sonstige Einkünfte. Also kein Gewerbe, keine Kapitaleinkünfte.
Solltest Du mit allen Deinen Einkünften (aber ohne Minijob!) unter dem Grundfreibetrag bleiben, dann fällt keine Steuer an.
Kindergeld ist unabhängig von der Höhe der Einkünfte des Kindes.
Kindergeld wird nicht gestrichen bzw. auch nicht reduziert!
Und Steuern fur den Minijob führt der AG ab.
Und aufgrund der Geldanlage(n) wirst Du eine jährliche Steuererklärung erstellen und abgeben müssen.