Vielleicht hilft Dir das weiter - eigene Erfahrungen habe ich leider nicht!

Die Gothaer Zusatzversicherung Medinatura ist ein reiner Zusatztarif mit Erstattungen für Naturheilverfahren. Der MediNatura gehört, was den Bereich der Naturheilverfahren angeht, zu den stärksten Tarifen am Markt. Der Tarif MediNatura erstattet 100% der Rechnung für Behandlungen und verschriebene Arzneimittel durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Dabei sind alle Verfahren, die im Hufelandverzeichnis enthalten sind. Neben den üblichen Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik, gehören dazu alle wichtigen und in Deutschland erfolgreich eingesetzten Naturheilverfahren. So gut wie alle von Ärzten für Naturheilverfahren oder Heilpraktikern angebotenen Naturheilverfahren sind damit durch den Tarif Medinatura erstattungsfähig. Maximal werden innerhalb eines Versicherungsjahres 2000 Euro durch die Medinatura Zusatzversicherung erstattet. Innerhalb des ersten Versicherungsjahres werden maximal 500 Euro bzw. werden innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahres maximal 1000 Euro des Rechnungsbetrages durch die Zusatzversicherung MediNatura erstattet. Rechnungen werden dabei bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Damit leistet der Tarif MediNatura wesentlich mehr als andere Zusatzversicherungen in diesem Bereich. Da die Zusatzversicherung MediNatura ein reiner Naturheilverfahren Tarif ist, sind keine weiteren Leistungsbereiche vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Zusatzversicherungen kann dieser Tarif allerdings auch neben einer Krankenvollversicherung geführt werden. Zumindest stellt sich die Gothaer Krankenversicherung hier nicht in den Weg.

Einige wenige Verfahren können bei der Behandlung durch Heilpraktiker nicht erstattet werden, weil sie als spekulativ anzusehen sind oder ohne ärztliche Ausbildung erhebliche Gesundheitsgefahren in sich bergen. Zu diesen Verfahren zählen z.B. Kristallographie, Bioenergetische Verfahren, Heilmagnetische Behandlung, Eigenharninjektionen, Gasgemischinjektionen. Viele von diesen Naturheilverfahren sind jedoch dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

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