Moin!
Mit der eVB (elektronische Versicherungs-Bestätigung) der Gesellschaft, bei dem das KFZ versichert werden soll, zeigt man der Zulassungsstelle an, dass mindestens Haftpflichtschutz besteht bzw. der Versicherer sog. vorläufige Deckung gewährt.
Das ist sowas wie eine Vor-Versicherung für das KFZ und ist normalerweise kostenlos.
Der eigentliche Versicherungsvertrag wird i.d.R. anschließend durch Antragsaufnahme mit dem Zulassungsbeginn als Beginn der KFZ-Versicherung gestellt. Dabei werden auch weiter Tarifmerkmale wie bspw. Fahrleistung, Schadenfreiheit, Garage, Fahrerkreis, etc. berücksichtigt.
Erst dann beginnt das eigentliche Versicherungsverhältnis und der Versicherer stellt einen Versicherungsschein aus. Damit beginnt auch die Beitragspflicht.
Je nach Zahlweise (jährlich, monatlich, vierteljährig, usw.) wird der Beitrag per Sepa-Mandat oder per Rechnung eingefordert. Bei monatlicher Zahlweise und dem 15.04. als Beginn wird wahrscheinlich sogar der Beitrag vom 15.04. bis 30.04. sowie der Beitrag für Mai angefordert. Beiträge sind im Voraus zu zahlen also zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Manche Versicherer weichen davon auf Anfrage ab (z.B. 15. statt 01. im Monat).
Einige Versicherer sind dabei schneller, andere brauchen etwas länger. :-)
Auch kommt es drauf an, ob der Versicherer sich an das Kalenderjahr (Hauptfälligkeit 01.01.) hält oder immer ein ganzes Jahr berechnet (15.04. bis 15.04.).
Gebe ich keinen Antrag ab oder bezahle den Beitrag nicht, wird es kompliziert und endet bei Zwangsstillegung und Fahndung durch die Polizei. Bewege ich das KFZ trotzdem im Strassenverkehr begehe ich sogar eine Straftat.
Kurz zusammengefasst:
Kein Beitragseinzug vor/ohne Antrag; Zahlung im Voraus bspw. zum Monatsersten; je nach Zahlweise und Schnelligkeit kann der erste Beitrag höher ausfallen