Zählt der Rückkaufwert einer Lebensversicherung als Vermögen?
Zählt zum Vermögen einer 61 jährigen Person auch der Rückkaufwert einer Lebensversicherung, die normalerweise erst ab 65 ausgezahlt werden sollte?
Grund: Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen kann man ja nur dann von der Einkommenssteuer absetzen, wenn diese nur "geringes Vermögen" [§ 33a EStG, Abs.1, Satz 4] besitzen (max. 15.500 €). Wenn die bedürftige Person aufgrund von selbstständiger Berufstätigkeit eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge abgeschlossen hat, muss dann zuerst die Lebensversicherung aufgelöst/aufgebraucht werden, bevor die Kinder diese Person -steuerlich gefördert- mit Unterhalt unterstützen können?
Ein "angemessenes Hausgrundstück" zählt z.B. nicht als Vermögen.
Vielen Dank an alle vernünftig Antwortenden.
2 Antworten
Grundsätzlich schon, aber bei solchen Dingen,die für die Alterversorgung wichtig sind, zieht das Argument, die Auflösung muss zumutbar sein. Das wird bei so einer Lebensversicherung aber eventuell eintreten. Ich denke es ist nicht zumutbar.
Ja, sofern keine Klausel vorhanden ist, dass die Versicherung nicht vorzeitig aufgelöst werden kann,