Sehr geehrte Frau Vexy,

wir von www.baufi-zentral.de antworten gern, sahen die Frage erst heute und antworten auch mit Blick auf eine künftige Immobilienfinanzierung.

Vorsorglich sollte mit der bleibenden Steuerpflicht der BRD vorerst berücksichtigt werden, bis eine amtliche Befreiuungsbestätigung vorliegt. Sobald die Arbeitsstelle im Ausland angetreten ist mit der Aufenthaltsdauer über mind. ein halbes Jahr je Kalenderjahr und der Lebensmittelpunkt ins afrikanische Ausland verlegt ist, kann Ihr Mann die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht aller Welteinnahmen im FA beantragen mit Vorlage des Auslandsarbeitsvertrag u. mit weiteres zum ausländischen Lebensmittelpunkt oder auch nachträglich rückwirkend (schwieriger). Eine Wohnsitz in der BRD könnte bedingt bleiben - jedoch dürfte die Wohnsitzabmeldung zwecks steuerlichen Vereinfachungsnachweis sinnvoll sein, um zügiger das Ende der Steuerpflicht zu den Auslandseinnahmen zu erhalten.

Solange der BRD-Wohnsitz angemeldet ist, bleibt die gesetzliche Vermutung der unbeschränkten Steuerpflicht alle Welteinnahmen bestehen, bis davon das FA nach Antrag des Betroffenen befreit zum jeweiligen Jahr. Folglich wird die jährliche Beantragung mit neuen Nachweisen zum Aufenthalt mit dem Lebenmittelpunkt im Ausland über mind. ein halbes Jahr je Kalenderjahr notwendig.

Die Arbeitnehmerentsendung aus den VAE (Dubai,...) nach Afrika u.a. kommt häufig vor. In den afrikanischen Staaten besteht jeweils die Einkommenssteuerpflicht oft als Quellensteuer, falls keine bilaterale Verträge zur Steuerbefreiuung zwischen VAE und dem afrikanischen Staat geschlossen wurde.

Wir in www.baufi-zentral.de sind auf Steuerausländer, Wohnsitzausländer, Expats, Grenzpendler spezialisiert seit 20 Jahren. Gern setzen wir Finanzierungen für Personen um , die EUR-Lohn oder mit Nicht-EUR-Gehalt oder Auslandsrenten aller Staaten der EU und EFTA und aus vielen weitere Staaten außerhalb der EU erhalten (unsere Website). Die Einkommensnachweise in Fremdsprachen werden akzeptiert.

Gern helfen wir, rufen zu den Zeitvorschlägen weltweit zurück und freuen uns auf weitere Fach- und Rechtsfragen zu Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen

i.schneider@baufi-zentral.de

senior - Banker / Kreditspezialist für Personen mit ausländischem Wohnsitz u. Steuerausländer

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Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

die Frage sahen wir erst heute und können diese mit einem klaren Ja beantworten, auch um andere Leser mit ähnlichen Fragen zum Spezialsegment ' Steuerausländer / Expat / Wohnsitz im Ausland ' zu informieren.

Wir in www.baufi-zentral.de sind auf Steuerausländer, Wohnsitzausländer, Expats, Grenzpendler spezialisiert seit 20 Jahren. Gern setzen wir Finanzierungen für Personen um , die EUR-Lohn oder mit Nicht-EUR-Gehalt oder Auslandsrenten / Pensionen aller Staaten der EU und EFTA und außerhalb der EU erhalten (unsere Website inkl. USA, Kanada, Mexiko u.a.). Die Einkommensnachweise in Fremdsprachen werden akzeptiert.

In wenigen Banken ist die Finanzierung seit 2017 möglich für Immobilien aller Bundesländer. Auch die Kapitalbeschaffung auf eine bereits im Eigentum befindliche Immobilie in der BRD ist ein sinnvoller und oft umgesetzter Weg. Die Kredithöhe ist bank- u. bonitätsabhängig bis 80 % des bankinternen Beleihungswertes möglich, in wenigen Ausnahmen bis 90 % oder höher. Auch die Kapitalbeschaffung auf eine bereits im Eigentum befindliche Immobilie in der BRD ist ein sinnvoller und oft umgesetzter Weg.

Gern helfen wir, rufen zu den Zeitvorschlägen weltweit zurück und freuen uns auf weitere Fach- und Rechtsfragen zu Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen

i.schneider@baufi-zentral.de

senior - Banker / Kreditspezialist für Personen mit ausländischem Wohnsitz u. Steuerausländer

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Sehr geehrter Herr Bastian,

die Frage sahen wir erst heute und können diese mit einem klaren Ja beantworten.

Wir in www.baufi-zentral.de sind auf Steuerausländer, Wohnsitzausländer, Expats, Grenzpendler spezialisiert seit 20 Jahren. Gern setzen wir Finanzierungen für Personen um , die EUR-Lohn oder mit Nicht-EUR-Gehalt oder Auslandsrenten aller Staaten der EU und EFTA und aus vielen weitere Staaten außerhalb der EU (unsere Website) erhalten. Die Einkommensnachweise in Fremdsprachen werden akzeptiert.

Die Finanzierung ist möglich für alle Bundesländer in wenigen Banken. Die Kapitalbeschaffung auf eine Immobilie in der BRD der sinnvollste, günstigste und oft umgesetzte Weg.

Ihr Wunsch ist umsetzbar, wenn wir mit der Beantragung bereits die speziellen 2 Zustimmungen Ihrer Mutter als Miteigentümer zur späteren Grundschuld vorlegen und für den Rangrücktritt des Nießbrauchsrecht der Mutter hinter die künftige Grundschuld. Die Kredithöhe ist bank- u. bonitätsabhängig bis 80 % des bankinternen Beleihungswertes möglich, in wenigen Ausnahmen bis 90 % oder höher.

Es ist keine Mithaftung der Mutter in der Finanzierung notwendig, weil deren mitwirkende Zustimmung bzw. aller Miteigentümer für die 1. Rangstelle der Grundschuld im Grundbuch genügt.

Gern helfen wir, rufen zu den Zeitvorschlägen weltweit zurück und freuen uns auf weitere Fach- und Rechtsfragen zu Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen

i.schneider@baufi-zentral.de

senior - Banker / Kreditspezialist für Personen mit ausländischem Wohnsitz u. Steuerausländer

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