Wohngeld bei Teilrente
Ich bin 62 Jahre und habe eine Teilrente (33%) wegen Arbeitslosigkeit beantragt, um aus dem unseligen ALGII-Bezug aussteigen zu können. Das gelingt mir aber nur verlustfrei, wenn ich anschließend Wohngeld beziehen kann. Die zuständige Wohngeldstelle hat mir aber schon auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie den Antrag ablehnen würde, weil ich mich künstlich "arm mache". Ich könnte ja auch die gesamte Rente nehmen, dann wäre ich nicht bedürftig. Das möchte ich aber wegen der noch hohen Abschläge nicht, zumal ja nicht einmal das Jobcenter solch eine radikale "Zwangsverrentung" vorsieht. Gesamtgesellschaftlich würde ich durch den Wechsel weniger Sozialgeld beanspruchen, aber hier scheint ja Ressortdenken vorzuherrschen. Weiß jemand, ob ich mich gegen eine derartige Entscheidung erfolgreich wehren kann?
2 Antworten
ob ich mich gegen eine derartige Entscheidung erfolgreich wehren kann?
Sobald es um soziale Leistungen geht, wirst Du keine Chance haben Dich dagegen wehren zu können.
Die Ämter sagen sich, besser Du hast durch die Abzüge finanzielle Einbußen, als dass weiterhin Steuergelder fließen, obwohl das Einkommen soweit erhöht werden kann, dass staatliche Zuschüsse nicht mehr nötig sind.
Dir bliebe nur noch die Option, Dir zu Deiner Teilrente eine Nebenbeschäftigung zu suchen. Wenigstens so lange, bis die volle Rente ohne Abschläge gezahlt wird.
Das mit der Nebenbeschäftigung ist ja auch so einfach! ;-)) Entschuldigung, ich meine es nicht persönlich, aber diese Angsthasenmentalität hätten die Behörden sicherlich gern, um auch nicht gesetzeskonforme Entscheidungen durchsetzen zu können. Im Wohngeldgesetz habe ich lediglich den § 21 (Missbrauch) gefunden, der aber nach meiner Meinung in meinem Fall nicht greifen dürfte. Ich verstehe ja ihre sicherlich gut gemeinten Hinweise, aber ich brauche erst einmal eine emotionslosere, rein sachliche Antwort. Trotzdem, vielen Dank für ihren Beitrag!
Sie könnten die Regelaltersrente auch schon mit 62 Jahren (natürlich mit Abschlägen die jeder andere in der Situation auch in Kauf nehmen müsste) nach Arbeitslosigkeit zu 100 % bekommen. Somit wäre der unselige ALG II -Bezug auch vorbei, aber Sie möchten für sich eine Sonderbehandlung erreichen, verstehe ich das richtig ? Wenn nun jeder so vorgehen würde regierte das Chaos und die Gesetzestexte wären nicht das Papier wert auf das sie gedruckt sind.
Dann nennen Sie mir doch bitte mal den Gesetzestext, aus dem hervorgeht, dass ich bereits eine Rente mit Abschlägen nehmen muss, bevor ich Wohngeld beantragen kann.