Betrug wegen Wohngeldbezug?

1 Antwort

Natürlich haben die die Möglichkeiten innerhalb der gleichen Behörde die Datenabzugleichen. sind ja eigene Daten der Behörde, somit kein Problem des Datenschutzes.

Wenn Deine Vermieterin in ihrem eigenen Antrag auf Wohngeld nicht angegeben hat, dass sie die Mietbelastung durch Untervermietung verringert hat, dann hat sie falsche Angaben gemacht. Falsche Angaben in einem wohngeldantrag sind Betrug.

Schon der Versuch ist strafbar.

(20.000)