Wirken sich bei davor freiwillig, jetzt gesetzlich Krankenversicherten, Kapitaleinkünfte aus?
Jemand war 2022 und 2023 erstmals freiwillig gesetzlich versichert (davor angestellt und als solcher freiwillig gesetzlich versichert (Höchstbetrag)). Die Krankenversicherungsbeiträge waren 2022 und 2023 (Arbeitslosigkeit, Auszeit) wegen Kapital- und Vermietungseinkünften merklich, allerdings unter dem Höchstbetrag.
Ab 2024 ist derjenige - voraussichtlich bis zur Rente in fünf Jahren - wieder angestellt und jetzt gesetzlich pflichtversichert, weil er nicht mehr voll arbeiten will.
Wirken sich bis zur gesetzlichen Rente die Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung auf die Krankenversicherung aus?
Vielleicht spielt es eine Rolle, dass derjenige wegen der Einmalauszahlung aus einer Rentenversicherung zusätzliche Beiträge bezahlt.
In fünf Jahren erhält derjenige Rente. Tendenziell gesetzliche Rente im obersten Bereich + Betriebsrente + Riester. Dazu laufen weiterhin die 10 Jahre der Auszahlung aus der Rentenversicherung und er wird aber auch weiterhin Kapital- und Vermietungseinkünfte haben. Wie wirkt sich in Rente die Krankenversicherung der Rentner (die Voraussetzungen sind erfüllt, weil bis auf 2022 und 2023 immer - freiwillig oder gesetzlich in der GKV) auf die selbst zu bezahlende Krankenversicherung aus?
1 Antwort
Also meines Wissens werden nur bei freiwilliger Versicherung sämtliche Einkünfte berücksichtigt. Sobald man pflichtversichert ist, ob als Angestellter oder Renter, wirken sich Kapitaleinkünfte etc. nicht mehr aus.
Ob der zusätzliche Beitrag für die private Rentenversicherungsauszahlung über 10 Jahre trotzdem bleibt, weiss ich nicht.