Wird stundenweise Verhinderungspflege bei Nicht-Verwandten auf den ALG 1 Bezug angerechnet?

2 Antworten

Ich weiss schon nicht, warum das Entgelt für eine nicht-verwandte Person steuerfrei sein sollte. Eine sittliche Verpflichtung hat sie ja nicht (Par.3 Nr. 36 EStG).

Vielleicht ergibt sich keine Steuerbelastung, weil sie geringe Einkünfte hat.

Sodann würde ich von einer Anrechnung beim ALG-1 ausgehen, wozu ja aber auch Freibeträge gelten (165,-€ pro Monat), sodass es evtl. trotzdem nicht unbedingt zu Abzügen kommt oder nur teilweise.

Ich habe aber keine Fachkenntnisse.

.https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi7l8WXleD6AhWInaQKHZKNAvUQFnoECFYQAQ&url=https%3A%2F%2Fpflege-dschungel.de%2Fverhinderungspflege%2Fverhinderungspflege-steuerfrei%2F&usg=AOvVaw1buhOhXzZA1GV8EXydO_NV

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi62c-8kuD6AhWN7qQKHb2YBq8QFnoECDYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Frecht%2Fdeutsches-anwalt-office-premium%2Fanrechnung-von-nebeneinkommen_idesk_PI17574_HI524674.html&usg=AOvVaw1uOJtyvrDpABtWu7Y4HzED

Alle Einkünfte werden angerechnet.