Wird stundenweise Verhinderungspflege bei Nicht-Verwandten auf den ALG 1 Bezug angerechnet?
Eine enge Freundin der Familie erhält ALG 1 und hat bisher immer selbstverständlich und unentgeltlich die Verhinderungspflege für mich übernommen, wenn mein Mann an der Pflege durch Krankheit oder Seminar verhindert war. Nun wurde ich im Beratungseinsatz darüber aufgeklärt, dass uns dafür stundenweise Verhinderungspflege zustünde. Sie würde nur das erhalten, was auch die Pflegekasse anteilmäßig erstatten würde. Die Zahlung wäre demnach steuerfrei. Aber wie verhält es sich mit der Anrechnung beim ALG 1?
2 Antworten
Ich weiss schon nicht, warum das Entgelt für eine nicht-verwandte Person steuerfrei sein sollte. Eine sittliche Verpflichtung hat sie ja nicht (Par.3 Nr. 36 EStG).
Vielleicht ergibt sich keine Steuerbelastung, weil sie geringe Einkünfte hat.
Sodann würde ich von einer Anrechnung beim ALG-1 ausgehen, wozu ja aber auch Freibeträge gelten (165,-€ pro Monat), sodass es evtl. trotzdem nicht unbedingt zu Abzügen kommt oder nur teilweise.
Ich habe aber keine Fachkenntnisse.
Alle Einkünfte werden angerechnet.