Heirat trotz grundsicherun?

3 Antworten

Hallo,

........." bekommt er dann noch Grundsicherung...... " ?

Wohl kaum !

Grundsicherung ist für Bedürftige, deren Einkommen nicht zum Leben ausreicht. Mit euer beider o.g. Einkommen nach der Eheschließung aber, dürfte der Status " bedürftig " entfallen.

Wohngeld wäre u.U. eine mögliche Alternative, welches je nach Wohngegend höher oder niedriger ausfällt.

Dazu Google nach " wohngeldrechner "(Wohnort) im Netz und gebt eure Daten ein.

Die Ehe ist eine "Einstehensgemeinsschaft." Man heiratet u. A. weil man bereit ist, für einander einzustehen.

Davon abgesehen, wird sich Dein Netto durch die Ehe ja auch erhöhen.

Dein Netto deutet auf ca. 3.000,- Brutto. Damit wird sich durch die Ehe Dein netto auf ca. 2.200,- erhöhen.

Wir wissen nicht, wie hoch die Rente Deine Verlobten ist, aber da wird dann auch etwas Steuer fällig.

Etwas Rente wird er ja bekommen, womit Du nicht völlig für ihn aufkommen musst.

Wie hier schon geschrieben: Bei der Grundsicherung (auch Hartz IV gehört dazu) handelt es sich um eine Not-Sicherung, also für diejenigen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren.

Und wie hier auch geschrieben, handelt es sich bei der Ehe um eine Einstandsgemeinschaft "... wie in guten so in schlechten Tagen ...".

Der Tipp bezüglich Wohngeld ist goldrichtig. - Diesen empfehle ich gerne:

Wohngeldrechner
http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

Kannst ja schon mal Eure Daten reingeben (so ungefähr wie Du sie schon weißt) und abchecken, ob Wohngeld für Euch in Frage kommen würde. - Wenn es dann soweit ist, dass Dein Mann von der Grundsicherung abgemeldet ist und Du so auch diesen Bescheid beifügen kannst, solltest Du auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Abgelehnt werden kann das ja immer noch. Es wird vielfach empfohlen, auf jeden Fall den Versuch zu machen, Wohngeld zu beantragen, wenn das in Betracht kommen könnte.

Unterschied zu Grundsicherung jeglicher Art ist man bezüglich Vermögensfreibetrag beim Wohngeld erheblich großzügiger: Die erste Person hat einen Vermögensfreibetrag von bis zu 60.000 und die zweite bis zu 30.000, also Ihr zusammen 90.000 Euro.

Lies auch hier

Wohngeld Anspruch
https://www.wohngeld.org/anspruch.html

und dies

Wohngeldantrag
https://www.wohngeld.org/antrag.html

Vorlegen müsst Ihr dann Eure Bankauszüge zumindest so, dass die letzte Mietzahlung ersichtlich ist, Sparbücher usw., Mietvertrag, letzte Stromabechnung, Wassergeldabrechnung ... Naja, und wenn was fehlt, reichst Du das nach, der Antrag wurde dann ja schon mal gestellt.

Falls Du Wohneigentum besitzt, bekommt Ihr kein Wohngeld, sondern dann gilt für Euch ein

Lastenzuschuss Rechner
http://www.geldsparen.de/lastenzuschuss-rechner/

Viel Glück und Erfolg - und alles Gute für Eure Ehe.