Wird Leibgeding angerechnet?
Hallo, ich habe 1999 das Haus von meiem Vater vorzeitig mit einem Leibgeding übernommen und habe damals meine Schwester gleich ausbezahlt. Nun ist mein Vater verstorben. Ich habe die Vermutung meiner Schwester zuviel für das Haus bezahlt zu haben. Es stehen jetzt noch Pflichtteile von dem Bargeld an. Wird eigentlich das Leibgeding angerechnet?
1 Antwort
Wir kennen nicht Deine Vereinbarung von seinerzeit als es um das haus ging,
wie soll man dann wissen, ob eine Möglichkeit besteht noch etwas auszugleichen.
Mit aller Vorsicht:
So wie Du es beschreibst: Haus übernommen, Leibgeding belastet den Wert des Hauses, Schwester wurde nach den Wertverhältnissen ausgezahlt.
deutet alles darauf hin, dass ihr euch über die Wertverhältnisse im klaren wart. inklusive Chancen, und Risiken.
Stelle Dir selbst die Frage:
Hättest Du Deiner Schwester vom Bargeld freiwillig mehr gegeben, weil das Leibgeding nur 1 Jahr kosten verursacht hat?
gut, das ist praktisch ein völlig neuer Sachverhalt.
Natürlich kann man den Wert genau berechnen. Man muss bescheiben was gewährt wird (Wohnen auf X qm, evenutelle andere Leistungen), den Wert bestimmen z. B. 700,- Euro im Monat. Wenn man dann das Alter der begünstigten Person. Danach kann man auf den Euro genau den Wert bestimmen.
Allerdings, ob man da noch etwas machen kann, hängt von den seinerzeitigen Vereinbarungen ab. Oder vom Testament.
Ihr müßt doch damals auch in irgend einer Form zu den Werten gekommen sein. Also zum Auszahlungsbetrag.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Schwester wurde damals ohne Gutachten von Haus und Hof und gutem Willen -Wert wurde geschätzt- von mir ausbezahlt. Das Leibgeding wurde seit der Hausübergabe 1999 Notariell festgeschrieben. Meine Frage war eigentlich, ob es irgendwie eine Berechnungsgrundlage für das Leibgeding (es waren ca.14 Jahre) gibt? Mein Vater hatte in diesem Haus auch das Wohnrecht (Eigene Wohnung). D.h. ich konnte ja das Haus auch nur zur Hälfte nutzen. Daher meine Gedanken zuviel bezahlt zu haben.