Wird Kindergeld bei der Wohngeldberechnung angerechnet wenn ich alleine Wohne?
Hallo, ich habe vor kurzem Wohngeld beantragt, welches auch bewilligt wurde. Momentan bekomme ich auch noch Kindergeld direkt von meiner Mutter.
Im Internet lese ich nun immer, das Kindergeld nicht bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden darf. Allerdings ist dies geschehehn.
Auf Nachfrage beim Wohngeldamt kam die Antwort: "Wenn Sie alleine Wohnen und Kindergeld erhalten, wird dies bei der Berechung berücksichtigt." Dies sei ein Gesetzt.
Dazu konnte ich leider nichts finden und hoffe daher auf Aufklärung :)
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
hoffe daher auf Aufklärung
Aber sicher und ich halte mich da nicht lange mit Blumen und Bienchen auf, sondern komme gleich zu Dr.Google aus dessen Zauberkabinett ich eben das hier hervorgezogen habe:
http://www.wohngeldantrag.de/geld/leistungen_kindergeld.htm
Was Du von Deiner Mutter bekommst, ist kein KINDERgeld, sondern einfach nur GELD, man spricht auch von Unterhalt und der ist anrechenbar. Steht alles in dem Beitrag!
Kann man sagen, das wenn die Mutter nicht weiter bereit ist, das Kindergeld also den Unterhalt zu zahlen
Wenn Du diesen Weg gehen möchtest, hat allerdings Deine Mutter das Problem zu begründen, warum sie die Unterhaltszahlung an Dich einstellt, obwohl sie dazu verpflichtet ist.
Ganz so leicht wirds einem dann doch nicht gemacht.
Ich habe gelesen, dass eine Einverständniserklärung der Mutter zu dem Antrag förderlich ist. Und der Antrag hat soweit ich das bisher verstanden habe die Absicht, die Zahlung einfach direkt an das kind umzuleiten anstatt den Umweg über die Mutter zu nehmen.
wenn Du zu Hause nicht mehr wohnst, sind Deine Eltern zu Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet. Dagegen kannst Du absolut keinen Grund angeben und es wird Dir ggf. das volle KG als fiktives Einkommen angerechnet - unabhängig, ob Du es bekommst oder nicht.
Ah sehr gut, dieser Text ist mir nicht über den Weg gelaufen. Sehr informativ.
Kann man sagen, das wenn die Mutter nicht weiter bereit ist, das Kindergeld also den Unterhalt zu zahlen und ein solcher "Abzweigungsantrag" gestellt wird, dann wird das Kindergeld an das Kind ausgezahlt aber beim Wohngeldamt nicht mehr als Unterhalt deklariert und somit nicht mehr angerechnet?
Vielen Dank für die zügige Antwort