Ich wohn als Rentner dauerhaft auf einen Campingplatz. Kein Erstwohnsitz. Habe auch keinen Erstwohnsitz mehr.? Kann man Wohngeld beantragen?
1 Antwort
Zunächst müsstest Du den Wohnsitz anmelden. Nach dem Bundesmeldegesetz kann man auch auf einem Campingplatz einen Wohnsitz anmelden! § 20 BMG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das steht sogar wörtlich im Gesetz. Du brauchst nur einen umschlossenen Raum zum Schlafen. Z.B. einen Wohnwagen. Allerdings ist die Zustimmung des Betreibers des Campingplatzes notwendig. (Da gibts ein Formular vom Einwohnermeldeamt.)
Wohnen auf dem Campingplatz: Ist das erlaubt? (umziehen.de)
So gesehen müsste es auch möglich sein, Wohngeld zu bekommen. Wenn Du Deinen Erstwohnsitz dort gemeldet hast, kannst Du einen Antrag stellen.
Das ist natürlich ein Grenzfall.
Denn einerseits ist das dauerhafte Wohnen auf einem Campingplatz normalerweise nicht zulässig. Man braucht eigentlich noch einen anderen Wohnsitz. So wäre es baurechtlich mit einer unzulässigen Umnutzung des Campingplatzes verbunden, wenn Leute dauerhaft dort wohnen würden.
Andererseits muss man seinen (Erst-) Wohnsitz dort anmelden, wo man hauptsächlich lebt und seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn der Fragesteller also hauptsächlich auf dem Campingplatz lebt, dann ist es melderechtlich korrekt, wenn er dort seinen Hauptwohnsitz anmeldet.
Legal wäre es dann, wenn er hauptsächlich auf dem Campingplatz ist, aber gelegentlich wo anders lebt. So könnte es unser Fragesteller machen. Dann könnten auch die Voraussetzungen für Wohngeld gegeben sein. Aber das könnte mit großem Aufwand verbunden sein, die Wohngeldstelle zu überzeugen.
Es gibt durchaus einige campingplätze, auf denen man sich mit Erstwohnsitz anmelden kann, aber überwiegend ist das nicht möglich. Sorry, dass ich Deine Theorien nicht nachvollziehen kann.
Davon abgesehen, braucht man einen Wohnsitz, auch für den steuerlichen Grundfreibetrag für die Rente.
Wohngeld für einen Campingplatz halte ich ausserdem für unwahrscheinlich, bei geringer Pacht von vielleicht 80,-€ p.m., zzgl. Heizung und Wasser, und es ist ja keine Miete, da müsste man mit der Behörde sprechen.
Um Sozialleistungen aufs Konto überwiesen zu bekommen, braucht man tatsächlich auch als OFW eine Meldeanschrift. Das bieten Caritas etc. in Form eines Postfaches bei sich an, welches man dann aber regelmässig leeren muss.
Damit ist für die "Mietkosten" aber immer noch nicht das Schema F erfüllt. Ich könnte mir eher vorstellen, dass er Grundsicherung/Sozialhilfe bekommen könnte. Da solche Ämter eher kreativ sein müssen als Wohngeld stellen.
Das hast Du aber sehr optimistisch gelesen. Ich wäre mir da nicht so sicher, dass es mit der Wohnsitzanmeldung in einem Feriengebiet klappen kann.