wird die Witwenrente und Rente aus dem Versorgungswerk Elterngeld angerechnet?
Hallo! ich beziehe die große Witwenrente und zusätzlich eine betriebliche Rente aus dem Versorgungswerk meines verstorbenen Mannes. Nach der Geburt eines weiteren Kindes habe ich Antrag auf Elterngeld gestellt. Werden hier nun diese Bezüge angerechnet? Sowohl beim Berechnen des Elterngeldes als auch abzüglicherweise beim Erhalt? Vielen Dank für Eure Antwort!
1 Antwort
Grundsätzlich wird die Rente angerechnet. Es verbleibt jedoch in jedem Fall der Mindestsockelbetrag von 300 €. Ich gehe davon aus, dass du nicht erwerbstätig bist und somit sowieso nur die 300 € erhalten würdest, woduch sich für dich keinerlei Nachteile ergeben würden. Du erhältst dann die 300 € und die Renten.