Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Das hat erst mal nichts mit dem Güterstand zu tun.

Bei einer Gütergemeinschaft gehört zwar grundsätzlich das gesamte Eigentum beiden Gatten (Gesamthand). Aber hier wird es wohl eine Schenkung nur an Deine Frau gewesen sein, so dass das Haus auch nur ihr gehört; anders kann ich mir die Gestaltung des Schenkungsvertrages jetzt nicht vorstellen. Das ist beim Güterstand der Gütergemeinschaft auch durchaus möglich, so dass das Grundstück unter das Vorbehaltsgut Deiner Frau fallen dürfte. Hier steht was dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_%28Ehe%29#Die_verschiedenen_Verm.C3.B6gensmassen .

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Beim BAföG wird sich nichts ändern - es sei denn, sie ziehen zu Dir oder zu ihrem Vater, oder in eine "Unterkunft", die Dir oder ihrem Vater gehört. :)

Das Einkommen ihres neuen Freundes spielt keine Rolle. Es sei denn, sie heiraten. :)

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An Deinem BAföG ändert sich nichts.

Der Mietzuschlag im BAföG ist (inzwischen) vollkommen unabhängig von der Höhe der Miete und der Zahl der Mitwohner. Es kommt nur darauf an, ob Du bei Deinen Eltern lebst (oder in deren Eigentum) oder nicht.

Das Einkommen Deines Freundes ist dem BAföG-Amt egal. Es sei denn, Ihr heiratet. :)


Mietzuschuss vom Arbeitsamt? Oder von der Arbeitsagentur? Nicht vielmehr vom JobCenter oder einer Arge (HartzIV)? Ist ohnehin nicht meine Domäne, aber das solltest Du noch mal klarstellen.

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Nein.

Ausnahme: Du bekämest Förderung im Wege der Vorausleistung (§ 36 BAföG), weil zumindest ein Elternteil Unterhalt verweigert hatte. In diesen Fällen wirkt sich das KG bzw. dann dessen Wegfall aus. Das betrifft aber nur einen kleinen Teil der Geförderten.

Im "Normallfall" interessiert das Amt nicht, ob und wer das KG bezieht.

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