Nochmal zum BAföG:

Soweit die Eltern den lt. BAföG-Bescheid angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen, kann sich der Auszubildende grundsätzlich mit einem Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG behelfen und so zum fehlenden Unterhalt kommen. Unabhängig davon, wo er wohnt. Das Amt setzt sich dann mit den Eltern auseinander. Was Du vllt nicht willst. Aber einen Moment:

Besteht nämlich gar keine keine Unterhaltspflicht nach dem BGB (könnte ja durchaus sein), haben Sie außer vllt nervigem Schriftverkehr nichts zu befürchten. Das liefe folglich auf eine quasi elternunabhängige Förderung hinaus.

Mit dem Förderungs- und Vorausleistungsantrag solltest Du aber nicht zu lange warten, sonst geht evtl. was verloren. Rückwirkend wird oft nicht gezahlt.

Die Förderung wäre - wie bei Studierenden üblich - grundsätzlich Hälfte Staatsdarlehen, Hälfte Zuschuss.

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Zu 1.:

Angerechnet wird in dieser Reihenfolge:

  • Dein Einkommen

  • Dein Vermögen

  • Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz!)

  • Einkommen der Eltern (falls nicht elternunabhängig nach § 11 Abs. 2a oder 3 BAföG).

Es wird nicht etwa deshalb elternunabhängig gefördert, weil Du verheiratet wärest.

Das BAföG folgt bei der Anrechnungsreihenfolge dem Unterhaltsrecht. Wenn der Gatte/Lebenspartner keinen Ausbildungsunterhalt leisten kann, sind die Eltern wieder dran.

Zu 2.:

Ja.

Bei der Anrechnung von eigenem Einkommen oder Vermögen kann es allerdings auch von Nachteil sein.

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... da ich vorraussichtlich ein haus erbe aus familienbesitz welches in die zugewinngemeinschafft mit einfließen würde.

Solltet Ihr Euch - was ich Euch nicht wünsche! - später wieder scheiden lassen, blieben die ererbten Werte bei der Berechnung des Zugewinns außen vor.

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Beim BAföG gibt's keinen gesonderten Bedarfssatz für Studiengebühren (jedenfalls nicht bei Inlandsstudiengängen), so dass darüber eine Finanzierung der Studiengebühren nicht möglich ist.

Solltest Du aber einen Nebenjob machen können, gilt folgendes:

Bei der Anrechnung des eigenen Einkommens liegt die Anrechnungsgrenze zurzeit bei durchschnittlich 407 € brutto je Monat des Bewilligungszeitraums (gerundet). In einem Zwölf-Monats-Bewilligungszeitraum sind das zusammen 4.880 €.

Was darüber liegt, mindert die Förderung, ggf. bis auf Null. Solltest Du also ein wenig über die Grenze kommen, so wäre das auch nicht wahnsinnig tragisch.

Du kannst die 4.880 € (bei einem Zwölf-Monats-Bewilligungszeitraum) theoretisch auch in einem einzigen Kalendermonat verdienen.

Und:

Für Studiengebühren gibt's auf Antrag einen zusätzlichen Härtefreibetrag von mtl. 205 € netto.

Allerdings: Bei Einkünften aus Pflichtpraktika gilt das alles so nicht, schon weil dann der mtl. Nettofreitrag von 255 € wegfällt.

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Zum BAföG:

Bei der Anrechnung des eigenen Einkommens liegt die Anrechnungsgrenze zurzeit bei durchschnittlich 407 € brutto je Monat des Bewilligungszeitraums (gerundet). In einem Zwölf-Monats-Bewilligungszeitraum sind das zusammen 4.880 €.

Was darüber liegt, mindert die Förderung, ggf. bis auf Null. Solltest Du also ein wenig über die Grenze kommen, so wäre das auch nicht wahnsinnig tragisch.

Du kannst die 4.880 € (bei einem Zwölf-Monats-Bewilligungszeitraum) theoretisch auch in einem einzigen Kalendermonat verdienen.

Allerdings: Bei Einkünften aus Pflichtpraktika gilt das so nicht, weil dann der der mtl. Nettofreitrag von 255 € wegfällt.


In dem BAföG-Bedarfssatz von mtl. 422 € ist ein Unterkunftskostenanteil von 49 € enthalten. Liegt Dein Mietanteil (Gesamtmiete geteilt durch Zahl der Köpfe) höher als 49 € - was normalerweise der Fall ist - kannst Du beim JobCenter oder bei der Arge grundsätzlich einen Zuschlag nach § 27 Abs. 3 SGB II bekommen.

Inwieweit sich ein Nebenjob auf diesen Zuschlag auswirken würde, kann ich Dir mangels Ahnung nicht sagen.


Bin kein Hartz IV-Experte, aber klar ist, dass das JobCenter auch die Zahlung Deines Mietanteils einstellen wird (zum Anspruch nach § 27 Abs. 3 SGB II s.o.).

Inwieweit sich Dein Einkommen - BAföG, Nebenjob - weitergehend auf den Alg2-Anspruch Deiner Eltern auswirken wird, kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Die Wahrscheinlichkeit dürfte allerdings nicht groß sein.

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Wenn ein Bescheid nach § 44 SGB X zurückgenommen wird, bedeutet das eine Verbesserung - eine Bescheidänderung zu Deinen Gunsten.

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Hast Du Dich denn schon mal im Hinblick auf eine Zugehörigkeit zur Künstlersozialversicherung (KSK) informiert? Eine Aufnahme lohnt sich für freischaffende Künstler eigentlich immer. Hier gibt's Infos, mit weiterführenden Links: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlersozialkasse .

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt derartige Forderungen stellt.

Wegen einer Teilüberzahlung für Dezember (ab Heiratsdatum) könnte allerdings das Jobcenter aktiv werden.

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Da hier Deflationsfragen inflationär zunehmen ...

Ich meine, hier in den letzten Stunden eine deflationäre Entwicklung der Deflationsfragen wahrzunehmen; von der deflationären Entwicklung bei den Deflorationsfragen ganz zu schweigen.

Die deflationäre Entwicklung auf Alpha Centauri ist mir ziemlich sternschnuppe.

Die deflationäre Entwicklung der Deflationsfragen oder gar der Deflorationsfragen auf Alpha Centauri erst recht ...

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Die Frage ist möglicherweise bei autofrage.net besser aufgehoben.

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Können wir die Haushaltshilfe meine Mutter auf 450 Euro-Basis auf den Namen ihres Ehemannes anmelden oder ist das widerrechtlich ?

Beides.

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Erstattungsanspruch bei voller Erwerbsminderungsrente

Ich habe rückwirkend ab Juni 2013 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis einschließlich November bekomme ich ALG 2. Die Rente wird ab Dezember gezahlt und natürlich erst am Ende des Monats.

Nun habe ich ein Schreiben zur Information bekommen (kein Bescheid), dass das Jobcenter beim Rentenversicherer die kompletten geleisteten Zahlungen geltend macht, inklusive KdU. Sie wollen sogar die Nachzahlung von Betriebskosten für 2012 vom Rentenversicherer (meiner Nachzahlung) erstattet bekommen.

Da ich aber rückwirkend nicht die Möglichkeit habe, Wohngeld zu beantragen, steht dem Jobcenter nach meinem Kenntnisstand doch lediglich nur ein gewisser Prozentsatz der KdU zu? Und die Betriebskostennachzahlung schon mal gar nicht?

Da ich ja keinen Bescheid bekommen habe sondern nur eine Information, was verrechnet werden soll, kann ich nicht in Widerspruch gegen das Jobcenter gehen.

Was aber genau kann ich tun?

Die Rente wird Ende Dezember gezahlt und ab 1. Dezember bekomme ich keine Leistungen mehr, so stehe ich bis Ende Dezember erst einmal komplett ohne Geld da. Ersparnisse, die das kompensieren könnten, habe ich nicht. Ich dachte, von der Rentennachzahlung (nach Abzug der angemessenen Erstattungsansprüche) wenigstens im Dezember leben und die Miete bezahlen zu können.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich verhindern kann, dass diese Summen (Nachzahlung + volle KdU) vom Rentenversicherer eingefordert werden?

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Herr des Erstattungsverfahrens ist der vorrangige Träger, der den Erstattungsanspruch befriedigt, also der Rententräger. Du hast Anspruch auf einen Bescheid über die Verfügung über den Nachzahlungsanspruch. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen.

Wohngeld kann hier möglicherweise auch rückwirkend gemäß § 28 SGB X beantragt werden.

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Nun habe ich mit dem Bafög Amt gesprochen und diese sagten mir, dass das Kindergeld, welches meine Mutter erhält sich mindernd auf den Bafög anspruch auswirkt.

Nur das KG, das tatsächlich an Dich weitergeleitet wird, wirkt sich "vorausleistungsmindernd" aus. Entscheidend ist (erst mal), was Du im Formblatt 8 angegeben hast (Zeile 15 bis 17).

Wohnst Du aber noch bei Deiner Mutter, wird das Amt zutreffend davon ausgehen, dass Du das KG in Form von Naturalunterhalt erhältst und folglich mindernd ansetzen.


Wohnst Du nicht bei Deiner Mutter und erhältst auch keinen Unterhalt von ihr, kannst Du Dich an die Familienkasse wenden (oder wer auch immer zuständig sein mag) und einen Antrag nach § 74 EStG stellen, um das KG zu bekommen. Würde sich dann zwar auch mindernd auswirken. Das KG ist aber eine Zuschussleistung, während die Förderung Studierenden meist ganz oder zum Teil als Darlehen gewährt wird.

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Das Rentenrecht ist meine Domäne nicht, und ob der Rententräger die 5.000 € zurecht von Dir fordert, kann ich nicht beurteilen.

Aber mir scheint, dass der Rententräger aufrechnen will, und zwar nach § 51 SGB I: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__51.html . Absatz 2 lässt offenbar die Einbehaltung der Hälfte erst mal zu. Es sei denn, Du wirst hilfebedürftig. Das musst Du aber geltend machen beim Rententräger, am besten mit einem Widerspruch, ggf. auch mit einem entsprechenden Antrag.

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Antwort spätestens nach zwei Wochen da.

Geld spätestens eine Woche nach Erhalt der Antwort da.

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ämtergerenne

hallo, ich bin 23 und es dreht sich um folgendes:

meine eltern scheide sich jetzt und mein vater ist shon lange weggezogen nach hamburg (ich wohne in bayern), meine mutter, bei der ich gerade wohne zieht nun bald richtung holland. ich bin duch meine schulische ausbildung gezwungen hier zu bleiben. so nun zum knackpunkt, dadurch das ich eine schulische ausbildung machen verdiene ich kein geld, dass kindergeld bekommt momentan noch meine mutter da ich ja momentan noch bei ihr wohne. ansonsten habe ich keinerleif einkommen, bafög habe ich beantragt aber das bekomme ich auch nicht. ich muss mir jetzt eine eigene wohnung suchen, dazu bin zum arbeitsamt um nach finanzieller hilfe zu fragen, diese sagten sie seien nicht zuständig und schickten mich zum wohnmelde amt, dort wurde mir gesagt das arbeitsamt sei für mich zuständig da ich durch die ausbildung gezwungen bin hier zu bleiben, er gab mir auch eine nr von einer frau von der diakonie diese bestätigte mir das dass amt zuständig sei und sagte mir wenn ich eine wohnung in aussicht habe solle ich mit diesen unterlagen zum job center. gesagt getan ich war nun heute beim job center diese sagten mir dann sie seien nicht zuständig sondern die bafög stelle. also habe ich diese angerufen die sagten mir ich soll bafög beantragen wenn ich die wohnung habe damit dann vlt. ca 460 euro bekomme. der guten frau habe ich gesgat das ich ohne einen cent wohl kaum eine wohnung mieten kann, dann sagte sie mir ich solle jetzt einen bafög antrag stellen (das wird dann so gerechnet als würde ich bei meinen eltern wohnen). das heisst ich würde dann wieder 8 wochen warten nur damit die vom bafög mir sagen ich bekomme kein geld (wie bei denn anderen zwei anträgen auf bafög). auserdem habe ich keine ahnung wie ich mit 460 euro miete zahlen soll die fahrt zur schule und dann auch noch lebenswichtige sachen wie lebensmittel. ich bin jetzt total ratlos...ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. lg josy

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Ich beziehe mich mal aufs BAföG; vllt kommen wir so etwas weiter:

Was für eine "schulische ausbildung" machst Du denn? Dauer? Welcher Abschluss? Berufsfachschule? Oder was für eine Klasse ist das?

Aus welchen Gründen hat das BAföG-Amt denn abgelehnt? Aus grundsätzlichen? Oder vllt wegen der Anrechnung des Einkommens Deiner Eltern?

Vllt muss ich dann noch weiter nachhaken.

Die Antworten sind wichtig, weil wahrscheinlich dann erst auch die Hartz IV-Experten vernünftig einsteigen können.


Ich war übrigens nahe dran, nichts zu schreiben und die Frage einfach stehen zu lassen. Es macht überhaupt keinen Spaß, sich zuhause nach neun bis zehn Stunden Arbeit auch noch durch solch eine absatzlose Buchstabenwüste durchzuwühlen, die sich zu allem Überfluß durch konsequentes Negieren der Großschreibung auszeichnet. Ich hab' offen gestanden auch nicht alles verstanden. Bei allem Verständnis für Deine Situation: So schreckst Du viele potenzielle Antworter ab. Was Dir letztlich nicht hilft.

Es gibt Foren, die hätten Dich für das Ding - verzeih' die Ausdrucksweise, aber es ist so - gnadenlos zusammengeschissen. Weil die Mitglieder das als respektlos empfinden. Auch wenn ich sowas nicht richtig finde: Es wär' auf einer Ecke für mich nachzuvollziehen.

Nix für unut.

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Wäre ein Widersprudch ohne Angabe von Gründen gültig- ...

Ja.

Er muss der "Schriftform" entsprechen, also auch mit Unterschrift. Übersendung per einfacher E-Mail hilft nicht, auch wenn der eingescannte Schriftsatz mit Unterschrift dran hängt.

Wenn Du sicher sein willst, dass der Widerspruch rechtzeitig ankommt, übersende ihn per Einschreiben mit Rückschein.

wenn man schreibt, dass man die Begründung später abgibt- ...

Das geht auch. Schreibe am besten dazu, bis wann Du die Begründung nachreichst.

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Bin kein Steuerrechtsexperte. Aber ich geh' auch eher davon aus, dass es steuerliche Vorteile bringen dürfte, wenn ihr heiratet.

Nur beim BAföG müsst Ihr aufpassen, da dann bereits ab Januar Dein Einkommen anzurechnen ist. Erst mal das von 2011, aber später dann mal Dein jetziges Einkommen, so dass ihn die Heirat Förderung kosten kann.

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Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der sog. nachgelagerten Besteuerung. In welchem Umfang dies geschieht, hängt ab von dem Kalenderjahr, in dem die Rente einsetzte.

Wie viel das dann für Deine Mutter unterm Strich ausmacht, hängt ohnehin vom Steuersatz ab, der wiederum von anderen, hier nicht bekannten Faktoren abhängt.

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