Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Das hat erst mal nichts mit dem Güterstand zu tun.
Bei einer Gütergemeinschaft gehört zwar grundsätzlich das gesamte Eigentum beiden Gatten (Gesamthand). Aber hier wird es wohl eine Schenkung nur an Deine Frau gewesen sein, so dass das Haus auch nur ihr gehört; anders kann ich mir die Gestaltung des Schenkungsvertrages jetzt nicht vorstellen. Das ist beim Güterstand der Gütergemeinschaft auch durchaus möglich, so dass das Grundstück unter das Vorbehaltsgut Deiner Frau fallen dürfte. Hier steht was dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_%28Ehe%29#Die_verschiedenen_Verm.C3.B6gensmassen .