Winterpause , arbeitsvertragskündigung Wintermonate?, Arbeitslosengeld Wintermonate?

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Eigentlich schon.

Zum einen kann ein AG 2/3el des Urlaubs bestimmen solange dem AN noch mindest 2 Wochen zur freien Verfügung bleiben. Zum anderen halten es viele Firmen so, das im Sommer Überstunden geschoben werden, die entsprechend im Winter abgebummelt werden. Wenn man seine Arbeiter z.b. Auf 30-35 Stunden einstellt und sie bis zu 10 Überstunden Arbeiten lässt und einen Monat im Winter Betriebsurlaub ansetzt, kann man sehr wohl seine Arbeitskräfte über den Winter bezahlt halten.

Außerdem, sind heutzutage die Winter nicht durchgängig kalt, so das es Tage gibt, an denen weiter gearbeitet werden kann.

Einige Firmen satteln im Winter auch um auf Winterdienst.

Ja, es gibt Möglichkeiten, man muß nur wollen und der AN muss mitspielen.