Wieviel erben die Kinder von meinem Mann aus der ersten Beziehung?
Mein Mann hat zwei Kinder (20 und 23) aus erster Beziehung (unverheiratet). Wir haben gemeinsam ein Kind (9) und sind verheiratet. Mir gehört mein Elternhaus. Haben seine Kinder ein Recht auf einen Anteil von diesem Haus??
3 Antworten
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament:
Angenommen es gibt nur das Haus, das dir allein gehört
Du stirbst zuerst:
Dein Mann erbt die Hälfte und euer Kind die andere Hälfte. Wenn dein Mann dann stirbt, erbt jedes der 3 Kinder 1/3 vom Vermögen des Mannes.
Dein Mann stirbt zuerst:
da deinem Mann nichts gehört, gibt es erst mal nichts zu erben. Wenn du dann stirbst, erbt nur dein Kind.
Ja, dann wird es schwierig. An Besten ihr macht ein Testament.
Ich würde immer ein Testament aufsetzen, und zwar beim Notar, damit keine Formfehler auftreten.
Wenn ihr einen Kredit aufgenommen habt, dann werden übrigens auch Schulden vererbt.
Nein. An deinem Nachlass sind die Stiefkinder nicht erbberechtigt.
Nur in dem Fall, dass Du vor dem Ehemann verstirbst und der das Haus ganz oder teilweise erbt.
Und wenn wir für den Umbau gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, gehört meinem Mann ja auch etwas vom Haus. Dann erben auch dessen Kinder?