Wie wird bei der Festsetzung der Grundsicherung im Alter ein kostenloses Wohnrecht nach 1093 bewerte

1 Antwort

Was hier angesprochen wird, ist ein recht umstrittenes Thema, vgl. nur die Ausführungen in diesem Link:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Auswirkung-von-Wohnrecht-auf-Pflege-oder-Grundsicherung-__f162818.html

Grundsätzlich ist es so, dass ein Wohnrecht höchstpersönlicher Natur ist und nicht veräußert werden kann. Es hat insofern keinen Marktwert der anzurechnen wäre. Nutzt man das Wohnrecht aus, hat man natürlich keine Mietaufwendungen und kann kein Wohngeld beanspruchen. Darum geht es hier aber nicht. Die Frage ist hier vielmehr, ob der Bruder gg den Eigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen hätte, vgl. das in dem Link zitierte BGH-Urteil. Dieser Anspruch könnte auf das Sozialamt übergeleitet worden sein.

Ich würde an Stelle des Bruders dem Sozialamt die ganze Sache offenlegen. Ihm selber kann nichts passieren, allenfalls dem Eigentümer.

Und das Argument mit dem fehlenden Geld in Bezug auf einen Anwalt zieht ja nicht. Wozu gibt es Beratungshilfe? Google das mal!