Warum benötigt das Nachlassgericht die Kopie der Brandversicherungsurkunde des Gebäudes?

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Es besteht eineMitwirkungspflicht die Brandversicherungsurkunde beizubringen, um so eine sachgerechte Bewertung zu ermöglichen (zum Beispiel bei Nachlassverhandlung und Erbscheinserteilung), Weigert man sich, so kann das Gericht bei der Grundstücksbewertung nach § 19 Abs. 2 den Wert frei schätzen. Die Wertermittlung nach Brandversicherung ist damit eine nach Abs. 2 nach wie vor zulässige und praktikable Bewertungsmethode. Bei der Novellierung der KostO wird wegen der Privatisierung der Brandversicherung erwogen, die Brandversicherungswerte als Bezugsgrößen förmlich auszunehmen. Gleichwohl werden die Brandversicherungswerte weiterhin als praktikables Bewertungskriterium maßgebend bleiben. Auch wenn heute Brandversicherungen überwiegend durch Selbstveranlagung (nicht Schätzung durch den Versicherer) erfolgen, wird man von einer sachgerechten Wertermittlung ausgehen können. Hierbei kann unterstellt werden, dass niemand ohne Grund zu hohe Versicherungsbeiträge zahlt und zudem schon im eigenen Interesse kaum eine niedrige Versicherung abschließt.

Quelle: http://www.ruby-erbrecht.de/aktuelle-tipps-und-tricks/2012/tipp_120326.php