Nach der Kündigung was passiert mit § 18b AufenthG?
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich wurde von meinem Arbeitgeber aus der Position entlassen, in der ich seit November 2022 als Sozialbetreuer tätig bin.Normalerweise war mein Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2024, aber ich wurde früher entlassen.Kündigungsfrist bis zum 29.03.2024. Was genau soll ich in diesem Prozess tun? Ich habe mich sofort an die Arbeitsagentur gewandt und mich als arbeitssuchend gemeldet. Meine Aufenthaltserlaubnis, die ich bereits habe, hat ihre Gültigkeit verloren, weil ich entlassen wurde. Ist es mir von der Ausländerbehörde erlaubt, in diesem Zeitraum nach einem neuen Job zu suchen? Muss ich dafür eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis beantragen? Wird mein aktueller Aufenthaltstitel 18b sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist gelöscht? Ich weiß das, aber mir gehen Fragen dazu durch den Kopf. Auf meiner Aufenthaltserlaubnis „Fachkräfte mit akademischer Ausbildung“ (§ 18b AufenthG) stand, dass ich eine Arbeitserlaubnis bekomme, wenn ich 2 Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeite. Wenn meine Aufenthaltserlaubnis geändert und in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche umgewandelt wird, ist dann meine bisherige Arbeitszeit von fast 1,5 Jahren verschwendet ? Diese letzte Frage ist für mich sehr wichtig. Denn ich wäre wirklich traurig, wenn ich meinen Anspruch auf diese Arbeitserlaubnis verlieren würde.Ich hoffe, dass die fast 1,5 Jahre, die ich bisher gearbeitet habe, nicht zunichte gemacht werden und dass ich dieses Recht erlangen werde, wenn ich einen anderen Job antrete und ein weiteres halbes Jahr arbeite.
Vielen Dank für alles im Voraus.
2 Antworten
Ich rate Ihnen, so schnell wie möglich persönlich mit der Einwanderungsbehörde zu sprechen, diese wird Ihnen alles erklären, die Entscheidung, was Sie beachten oder nicht, liegt bei der Einwanderungsbehörde.
Wende dich sofort an die Ausländerbehörde. Arbeitserlaubnisse können nur für eine spezielle Stelle gelten oder auch allgemein.