Wie sollte eine Aktennotiz oder "Ermahnung" eines AN rechtsgültig verfasst werden ?

3 Antworten

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Reden Sie über erzieherische Maßnahmen bei Kindern oder von Erwachsenen Mitarbeitern? Eine Abmahnung ist bereits eine Maßnahme der Zurechtweisung. Die Abmahnung wird vom Chef /Personalabteilung ausgesprochen und wird Bestandteil der Personalakte. Ist der Arbeitnehmer abgemahnt worden, steht er gleichsam unter Bewährung. Er hat nun besonderen Grund und Anlass, die arbeitsvertraglichen Beziehungen von weiteren Störungen freizuhalten, will er es nicht zum endgültigen Bruch mit dem Arbeitgeber und zu einem möglichen Verlust seines Arbeitsplatzes kommen lassen.

Als Vorstufe zur Kündigung besitzt die Abmahnung deshalb durchaus Appellcharakter, bietet sie doch dem Arbeitnehmer die Chance, sich zu rehabilitieren und Vertrauen wiederherzustellen. Kommt es dagegen in der Folgezeit zu weiteren Pflichtverletzungen durch den Abgemahnten, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses akut gefährdet. Die kündigungsrechtliche Situation spitzt sich demnach für den Arbeitnehmer nach einer berechtigten Abmahnung deutlich zu, denn der Arbeitgeber kann im Wiederholungsfall nunmehr die verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.


roland53 
Beitragsersteller
 13.01.2014, 20:01

Danke, es geht mir hierbei um eine erzieherische Maßnahme eines Azubi, ohne gleich die Abmahnung als Maßnahme zu nutzen.

Das, was Du vor hast, hätte eh keine rechtlichen Folgen, deshalb wäre es auch egal, ob Dir dabei ein Formfehler unterlaufen würde.

Soll heißen: Abmahnen kannst Du auch ohne vorherige Ermahnung.


roland53 
Beitragsersteller
 13.01.2014, 19:51

Danke, war mir in diesem Fall sehr hilfreich.

Die Frage wurde von Kollegin Lissa schon einmal beantwortet.

Ich zitiere: Die Aktennotiz ist eine besondere Art der Kurzprotokolle. Hier werden Ereignisse, die für den Vorgang sehr wichtig sein können, kurz dokumentiert. Die Aktennotiz kann entweder nur für den Inhalt der Vorgangsmappe gedacht sein oder zur Information an verschiedene Personen gerichtet sein.

Werden der Aktennotiz Meinungen und Eindrücke hinzugefügt, bezeichnet man das auch als Aktenvermerk.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktennotiz