Eine Vererbung ist in der Tat nicht möglich. Die Frau muss aus der Wohnung hinaus. Ansonsten könnte der Eigentümer einen Mietvertrag mit ihr schließen oder Nutzungsentschädigung in Höhe eines üblichen Mietzinses für die Dauer der Vorenthaltung verlangen.

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Das kann meines Erachtens auch nur über eine Vereinbarung bzw. Teiungserklärung erfolgen. Eine Gebrauchsregelung darüber hinaus kann daher in deinem Fall durch Mehrheitsbeschluss nicht erfolgen. Ansonsten kann im Rahmen der Vereinbarung auch der Gebrauch durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden, nur eben nicht in deinem Fall. Das ginge denn doch zu weit!

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Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es nur bei bestimmten Vertragsgestaltungen zum Zwecke des Verbraucherschutzes, z. B. bei den sogenannten Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen. Ansonsten müsste das Buch schon einen Mangel haben und der Buchhändler ein anderes einwandfreies Buch zu Unrecht nicht aushändigen. Dann könntest du vom Vertrag zurücktreten.

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Ich meine das ebenso wie wfwbinder. Es liegt ein Haftpflichtfall vor. Bei dem musst du jedoch aufpassen, dass du nicht weißt, dass dir dein Auspuff abbricht. Denn dann geht es in Richtung Vorsatz, so dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre.

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Neben dem Gutachterausschuss könntest du auch deine Bank um Rat ersuchen. Denn die haben mit Sicherheit eine Immobilienabteilung und die entsprechenden Gutachter ebenfalls zur Hand. Auch diese Auskunft würde nach meinem Kenntnisstand nichts kosten, könntest dir aber vor der Auskunft zuerst hierüber Auskunft geben lassen, weil du dann auf der ganz sicheren Seite wärst.

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