Wie schaut es aus wenn mein Vater keine Hausratsversicherung hat.? Wer haftet?
Mein Vater liegt seit kurzen im Krankenhaus, er ist in seiner Wohnung zusammen gebrochen und die Waschmaschine laufen lassen dabei ist Wasser ausgetreten.
Wasser ist durch die Decke beim Nachbarn gekommen.
Soweit ich Informiert bin ,hat er keine dementsprechende Versicherung. (Unverständlich)
Anders ist es leider nicht klar ob er überhaupt aus den Krankenhaus kommt.
Mein Vater ist geschieden und es sind zwei Kinder.
Ich persönlich hatte schon lange keinen kontakt zu ihm.
Wer zahlt was ?
Ich bin der Sohn !!
Aber wie ich schon geschrieben habe so wie keinen Kontakt gehabt in den letzen Jahren !!
Nur gelegenliches Telefonieren zum Geburtstagen oder Weihnachten aber sonst nicht.
Anscheinend ist er kollabiert während er Wäsche gewaschen hatte da es eine alte Maxschine ist wo der Schlauch nicht sicher an der Spüle befestigt war.
3 Antworten
Wasser ist durch die Decke beim Nachbarn gekommen.
Dafür tritt i.d.R. die Wohngebäudeversicherung ein. Schäden am eigenen Hausrat gehen zu Lasten des Vaters. Hat der Nachbar keine Hausrat-V. - dann hat er Pech gehabt.
Ui. Das wird teuer.
Meine Ex-Frau hatte längere Zeit auch keine.
Ich finde es krank, keine Haushaltsversicherung zu haben.
Vorallem ist sie nicht teuer.
Dem Geschädigten unten ist anzuraten, den Schaden seiner eigenen Hausratversicherung zu melden und Deinen Vater als Schadensverursacher anzugeben.
Vorteil:
Von seiner Hausratversicherung bekommt er den Neuwert erstattet, hätte Dein Vater eine Haftpflicht, würde diese nur den Zeitwert zahlen.
Der Vermieter sollte den Schaden am Gebäude rein Vorsorglich der Gebäudeversicherung melden und ebenfalls Deinen Vater als Schadensverursacher angeben.
Auf seinen eigenen Schaden bleibt Dein Vater ohne Hausratversicherung sitzen.
Das wäre kein Fall für die Hausratversicherung. Den Schaden beim Nachbarn müßte eine Privathaftpflichtversicherung bezahlen.
Die braucht aber nur bei Verschulden einzutreten. Da der Vater wohl kaum absichtlich zusammen gebrochen ist zahlt NIEMAND den Schaden, außer dem Geschädigten selber natürlich.
Wenn der Wohnungsinhaber nicht ins Krankenhaus eingeliefert worden wäre hätte er sich um Schadensbegrenzung kümmern können.
Und ob die Gebäudeversicherung sich damit befasst hängt doch davon ab, wo das Wasser ausgetreten ist. Die Waschmaschine ist jedenfalls nicht mitversichert.
Dann hat also der Vermieter Pech gehabt bezüglich des Gebäudeschadens ? Ich will Dir nicht widersprechen, Du hast sicher mehr Ahnung als ich.
Aber vermutlich stellt der Ablaufschlauch der mietereigenen Waschmaschine keinen versicherten Leitungswasserschaden der, das hätte ja eine gewisse Logik. Dann wäre der Hausbrand durch den kerzenbestückten Tannenbaum des Mieters also auch nicht abgedeckt? Dann würde ich lieber gar nicht vermieten.
Ich versuche nur, die Logik zu verstehen.
Bei Versicherungen ist es mit Logik nicht unbedingt so. Da müßte man die Bedingungen genau durchlesen.
Mir ist es auf jeden Fall mal so passiert, dass ich beim Bersten eines Regenfallrohrs das Glück hatte, dass das innerhalb des Gebäudes passiert war. Wenn das draußen gewesen wäre hätte ich den Schaden in 5-stelliger Höhe selber zahlen müssen. Das ist ja wohl auch nicht logisch.
Also meine Waschmaschine läuft nicht über, wenn ich mich nicht um sie kümmere. Insoweit verstehe ich die Frage nicht.
Für den Gebäudeschaden an beiden Wohnungen müsste doch aber die Gebäudeversicherung aufkommen? Und für den Hausrat des Nachbarn dessen Hausratversicherung?