Antwort
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt letztendlich wird es doch mit versteuert. Durch das Kurzarbeitergeld erhöht sich der persönliche Steuersatz. Gib das Kurzarbeitergeld in der Anlage N an(da gibt es auf der ertsen Seite eine Zeile für Einnahmen, die dem Progressionsunterhalt unterliegen). Füge der Steuererklärung noch einen Nachweis bei, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.