Wie kann man bei Vertragsänderung einer Versicherung die alte Laufzeit beibehalten?
Der Versicherungsvertrag - ein Versicherungspaket aus drei Versicherungen -meiner Mutter muss wegen Hausverkauf und Umzug geändert werden. Sie möchte die bisherige Vertragslaufzeit beibehalten, da sie den Vertrag im nächsten Jahr zum Ablauf der Laufzeit kündigen möchte. Der Versicherer meinte, der Vertrag müsse erneuert werden, weil eine Versicherung durch den Hausverkauf wegfalle und dadurch ein neues Versicherungspaket entstehe. Wie kann ich vermeiden, dass sich durch einen neuen Vertrag die Laufzeit wie bei einem neuen Vertrag - und damit auch die Kündigungsfrist - verlängert? Wäre es möglich, den Vertrag nur zu ändern und umzubenennen , die alte Laufzeit aber beizubehalten ?Oder einen neuen Vertrag nur auf ein Jahr zu befristen?
3 Antworten
Dann lass dir ein schriftliches Angebot auf den geänderten Vertrag kommen. Dann siehst du die darin enthaltene Kündigungsfrist. Du musst ja nicht abschließen. Ich würde keinen Versicherungsvertrag unterschreiben, der eine längere als 1jährige Kündigungsfrist hat.
Warum sprichst du immer vom Versicherungspaket? Schließe Einzelversicherungen ab, dann kann du schalten und walten wie du willst. Teurer ist das auch nicht.
Der Versicherungsvertreter will gerne Pakete verkaufen und dich langfristig binden. Das gibt jedes Jahr Geld für ihn.
Das Ablaufdatum eines Vertrages bestimmt nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer. Also können die ruhig einen neuen Vertrag machen und Du sagst, dass die Hauptfälligkeit der xx.xx.xxxx sein soll. Und zu dem Zeitpunkt kannst Du dann kündigen, wobei das Datum natürlich nach der Kündigungsfrist liegen muss.
Besser erst den Vertrag machen, dann kündigen.
Die Aussage der Versicherung ist korrekt, am besten wäre ein Gespräch mit einem örtlichen Vertreter (Agentur) des Versicherers um die Vertragsgestaltung und Konditionen zu klären. Viele Versicherungen bieten bei Abschluss von drei oder mehr Sachversicherungen im Paket, Rabatte auf die Beiträge an. Fällt nun eine Sachversicherung weg, verteuern sich die verbleibenden zwei Versicherungen. Aus diesem Grund müssen die Verträge erneuert werden, wobei die Laufzeit der Verträge weiter vom Kunden bestimmt wird.
Es gibt keine einjährige Kündigungsfrist. Gem. VVG max. 3 Monate.
Du meinst wahrscheinlich Laufzeit.