BU mit steuerfreier Auszahlung der Überschüsse am Ende der Laufzeit?
Tach zusammen,
wenn ich eine BU- Versicherung habe, bei der die Überschüsse in Fonds angelegt werden, wie sieht dann aus steuerlicher Sicht die Auszahlung aus wenn ich nicht berufsunfähig werde?
Die LV 1871 wirbt folgendermaßen: Darüber hinaus enthält die Performer Golden BU eine „Geld-zurück-Option“. Durch die Anlage der Überschüsse in Fonds kann ein ansehnliches Guthaben anwachsen – ein Guthaben, das der Versicherungsnehmer zum Ende der Vertragslaufzeit steuerfrei zurückbekommt.
Kann denn das so sein? Danke für hilfreiche Antworten...
3 Stimmen
1 Antwort
Das ist in der Form nciht ganz richtig.
Die LV 1871 sagt auch nur, das eine Überschussbeteiligung anwachsen kann, die eventuell soar höher sein kann, als die eingezahlten Beiträge.
Etwas von den Einzahlungen der Versicherten wird ja auch für die Versicherungsleistungen verbraucht (immerhin wird jeder 4. Invalide).
Wenn die Rückzahlung nicht höher ist als die eingezahlten Beiträge, ausserdem müßte dabei geklärt werden (dazu bräuchte ich den Vertragtext udn die Bedingungen), ab damit nciht die Steuerliche Abzugsfähigkeit § 190, Abs. ! Nr. 3 i. V. m. 2b gefährdet ist.