Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.

Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.

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In grenznahen Bereichen werden nachts häufig Geldautomaten gesprengt.

Im Bereich zu Holland und Belgien geschieht das jede Nacht.

Ich habe daher sehr viel Verständnis für temporäre Sperrungen in der Nacht.

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Mit der Zahlung hast du die Forderung anerkannt. Jetzt wird es schwierig für dich.

Übrigens: Schreiben von sog. Rechtsanwälten bekomme ich alle 14 Tage.

Solange du nicht mehr dazu schreibst, z.B. ob du die Forderung kennst und anerkennst, kann man dir ohnehin nicht helfen.

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Ja, wenn Du Dir eine Bestätigung des Veranstalters mitbringst, dass Du dort gewesen bist und teilgenommen hast, ist der Flug absetzbar.

Dass Du die Gelegenheit genutzt hast, in NY danach Urlaub zu machen ist Deine Privatangelegenheit (für das Finanzamt).

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Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

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Wenn die Eigentümerin deine Tante war, bist du ja vielleicht der Erbe (wenn ich alles richtig verstanden habe.)

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Vergiss nicht, dass der Versicherte, während seiner Lebenszeit, den Begünstigten (mehrmals) wechseln kann.

Ob du zum Todeszeitpunkt noch die Begünstigte warst, ist völlig unklar.

Falls Du es noch warst, wird sich die Versicherung an Dich wenden, falls die Witwe das Geld anfordert.

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Ja, der Notar wird dir die richtigen Fragen stellen und deine Antworten beeiden lassen. Falsche Antwort = Meineid = Klage bei Gericht.

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Die Gebäudeversicherung ist ja schon bezahlt. Soweit so gut.

Wenn ihr das Haus verkauft, könnt ihr mit dem Käufer vereinbaren, dass er euch den Anteil bis zum Jahresende vergütet. Das wird eine privatrechtliche Vereinbarung, die meist vergessen wird.

Mit anderen Worten, ab Tag der Übergabe kann der Käufer die Prämie an Euch vergüten (wenn er will) und wenn  es sich überhaupt lohnt.

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Schreibe mit deiner neuen Steuererklärung dem Finanzamt, dass du aus Versehen die Einnahmen vergessen hättest und du dich dafür entschuldigst. Du hättest durch organisatorische Maßnahmen vorgesorgt, dass derartiges in der Zukunft nicht mehr passieren kann und bittest darum, außer auf die Nachzahlung, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, da es ein einmaliges Vorkommnis gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen.

(Kleine Brötchen helfen da weiter.)

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Die Zahlung der Versicherung ist steuerlich nicht relevant.

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Wie sich gegenüber unklugen Hauskäuferin verhalten?

Hallo Immobilienbesitzer,

ich wäre dankbar für eure Einschätzungen, vielleicht habt Ihr ja dazu eine Meinung:

Ich verkaufe gerade mein Elternhaus, ein schönes Haus in guter Lage. Ein Makler ist nicht involviert. Ich selbst bin kein Immoprofi, beruflich aber aus dem technischen Bereich, und habe mich definitiv intensiv eingelesen, wie das so funktioniert mit dem Hausverkauf.

Soweit so gut, es läuft auch super bislang, von 5 Besichtigungen haben 3 innerhalb kurzer Zeit eine feste Kaufzusage gegeben. D.h. eigentlich fehlen nur noch die Abschlussgespräche, und los geht's zum Notar (ich weiß allerdings noch nicht, für welchen der 3 ich mich schlussendlich entscheiden soll).

Jetzt mein "Problem": Die 3 Kaufinteressenten verhalten sich anders als erwartet! Nämlich viel weniger kritisch und informiert als gedacht. Nur einer wollte mal den Energieausweis sehen... ansonsten alle 3: keine Zweitbesichtigung gewünscht, keine Sachverständigen hergebeten, keine Einsichtnahmewünsche in Unterlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Grundbuch, Energieabrechnungen, Renovierungsunterlagen... gar nix!! 2 haben nicht mal den Dachboden inspiziern wollen!..

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich damit umgehen soll. Alle 3 finden das Haus toll, haben ihre Bankbestätigungen vorgelegt und wollen "einfach so" zahlen. Muss ich solche Dokumente wie Grundrisse oder Abrechnungen VON MIR AUS an die Leute schicken?? Also bin ich dazu verpflichtet oder so?? Muss ich darüber informieren, dass im Grundbuch Abt.1 noch Eintragungen stehen (die Restschulden, recht wenig, tilge ich selbstverständlich, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde). Oder kann ich jetzt guten Gewissens abschließen, auch wenn ich deren Verhalten recht leichtsinnig finde?

Bin gespannt wie Ihr das seht.

Markus

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Beruhige Dich!

Aus beruflichen Gründen musste ich in ca. 20 Jahren 3 x kaufen und 3 x verkaufen. Ich habe das so wie du erlebt.

Das tollste Erlebnis war, dass ein Interessent mit Freundin und Kind bei mir besichtigt haben. Nach der Besichtigung sind die Leute in ein Kaffee gegangen um sich zu besprechen. Die Leute kamen nach 1 Stunde zurück und haben gekauft ( zu einem Superpreis, für mich).

Notartermin ist gelaufen, Zahlung ebenso, ich habe von den Leute niemals wieder gehört.

Hätte ich die Leute aufhetzen sollen, mehr zu fragen, Unterlagen zu betrachten usw. usw.?

Wir waren auf beiden Seiten glücklich.

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Waren die 20.000 € brutto oder netto?

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