Dann lass dir ein schriftliches Angebot auf den geänderten Vertrag kommen. Dann siehst du die darin enthaltene Kündigungsfrist. Du musst ja nicht abschließen. Ich würde keinen Versicherungsvertrag unterschreiben, der eine längere als 1jährige Kündigungsfrist hat.

Warum sprichst du immer vom Versicherungspaket? Schließe Einzelversicherungen ab, dann kann du schalten und walten wie du willst. Teurer ist das auch nicht.

Der Versicherungsvertreter will gerne Pakete verkaufen und dich langfristig binden. Das gibt jedes Jahr Geld für ihn.


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Widerrufe bei der Bausparkasse.

Wahrscheinlich bekommst du aber auch von der Aufsicht noch einen etwas unangenehmen Brief mit der Frage, wie sich das denn verhält. Wenn du denen das Versehen erklärst und schreibst, dass du es bereits geregelt hast, ist der Fall auch für die erledigt.

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Ja, das sollte wirklich kein Problem sein.

Ein Arzt kann dich auch ohne Überweisung behandeln und du reichst sie innerhalb weniger Tage, auf jeden Fall ca. 14 Tage vor Quartalsende nach. Das ist eine Frage der Kulanz und des Verständnisses, meist der Sprechstundenhilfe.

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Meinst du Schwarzgeld oder Falschgeld?

Schwarzgeld kann man nicht erkennen, Falschgeld muß man nicht unbedingt erkennen, da haben selbst Banken Probleme bei der heutigen Qualität von Falschgeld.

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Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger zahlbar. Sie tragen die Klausel "oder Order" und haben am rechten Rand einen roten Streifen mit dem Wort "Orderscheck". Orderschecks müssen vor ihrer Weitergabe indossiert werden, d.h auf der Rückseite von dem Vorbesitzer unterschrieben werden. Durch das Indossament werden die Rechte aus dem Scheck auf den "neuen Besitzer" übertragen. Der Indossant übernimmt die scheckrechtliche Haftung und kann im Wege des Rückgriffs zur Zahlung gezwungen werden. Das Indossament kann ein Voll - oder ein Blankoindossament sein. Vor der Einlösung ist das Kreditinstitut verpflichtet, Indossament und Legitimation des Vorlegers zu überprüfen.

Das lernen Banklehrlinge, oder man muß googeln.

Damit ist es kein Problem, den Scheck auf dem Konto der Mutter gutschreiben zu lassen.

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Da die Versicherungen genau wissen, wann und wo derartige Blitze niedergegangen (sekundengenau) sind und ob auch Schadensfälle aus der Nachbarschaft gemeldet wurden, ist die Abwicklung kein Problem. Sonst schon!!

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Wenn du glaubst, dass die Überweisung weg ist, wenn du "Enter" drückst und das Geld ist bei dir abgebucht, dann irrst du. Die Banken geben zwei bis dreimal am Tag die Überweisungen weiter und wenn du Pech hast, erst am nächsten Tag, obwohl dein Geld nicht mehr zu sehen ist.

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Die Gutschrift wird höchstens eine Woche in Anspruch nehmen. Ich kann nicht verstehen, warum man dir hier den Rat gibt, das selbst über die KK zurückbuchen zu lassen. Der Lieferer hat dir die Gutschrift zugesagt. Jetzt von dessen Organisation abzuweichen kann die ganze Sache nur komplizieren. Ausserdem halte ich es nicht für fair, du konntest die Schuhe problemlos zurückgeben. Bis die nächste Kreditkartenbelastung dein Bankkonto erreicht, wird die Guschrift erteilt sein. Du hast finanziell weder Vor- noch Nachteil.

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