Hallo,

ganz klare Sache: Mit der Reparatur hast du nicht das geringste zu tun; die Kosten für den Austausch des Motors darf er auf gar keinen Fall auf die Betriebskostenabrechnung setzen.

Reparaturen sind immer Vermietersache, wenn es um die vertragsgemäße Erhaltung der Mietsache geht.

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Hallo,

zur Berechnung des Oberflächenwassers wird das gesamte Grundstücksfläche herangezogen, weil von dort Regenwasser in die Abflusskanäle ablaufen.

Es ist unrelevant, ob nun Gebäude mit Flachdächern darauf stehen oder Walmdächer oder was es noch so für Dachformen gibt. Durch die Dächer verändert sich die Fläche des Grundstückes ja nicht, aber genau das ist entscheidend.

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Hallo,

Du mußt schon mal gar keinen Handwerker besorgen und auch noch einen Kostenvoranschlag besorgen; das ist Sache des Vermieters. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, wende dich direkt an deinen Vermieter, schildere ihm den Vorgang und die Verzögerung durch die Hausverwaltung. Setze ihn auch gleich sanft unter Druck, indem du ihm eine Frist 7 Tagen setzt oder ansonsten von einer Mietminderung von 5% Gebrauch machen mußt, weil die Hausverwaltung immerhin Ihn als Vermieter vertritt und nicht reagiert bzw. immer wieder vertröstet hat. Du kannst ja beweisen das man sehr wohl einen Handwerker bekommen kann und wohl eher der Verdacht aufkommt, das man Seitens der Hausverwaltung nur nicht wollte.

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Hallo,

neben dem Elterngeld wird es auch noch das Kindergeld geben wenn ich mich nicht irre. Von was wurde denn voher die Miete bezahlt, was ist mit dem Unterhalt vom Kindsvater, der ja nun mal zahlen muß? Zudem kannst Du einen Antrag auf Wohngeld stellen; das bekommst ab dem Tag, an dem das beantragt wurde. Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen mitnehmen, direkt vor Ort Antrag stellen. Normalerweise ist so ein Antrag nach 2-3 Wochen durch. Das Geld gibt es übrigens für ein Jahr, wenn der Antrag genehmigt wurde bzw. die Höhe berechnet ist.

Erst einmal diese Geldquellen nutzen, dann zum Sozialamt.

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Hallo,

leider dürfen die Stadtwerke das tatsächlich. Denen ist es nämlich völlig egal, weil der Vermieter selbst der Kunde der Stadtwerke ist, nicht ihr selbst als Mieter. Das ist der Nachteil von Mietverträgen, die alles inklusive haben.

Was sicher möglich ist, wäre das ihr Mieter allesamt nun einen Vertrag mit den Stadtwerken abschließt und direkt an die Stadtwerke zahlt. Fragt da mal bei den Stdatwerken nach, ob das so gemacht werden könnte. Dann seit Ihr erstmal aus der Nummer raus; im weiteren sollte jede Mietpartei dem Vermieter einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen, wo ihr eure Vorauszahlungen zurückfordert. Er hat dann 2 Wochen Zeit um die Gelder zurückzuzahlen oder aber Widerspruch einzulegen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Dann wäre es noch zu überlegen, ob man gegen den Vermieter eine Strafanzeige erstattet, der diese Gelder offbar unterschlagen hat. Ob so etwas Erfolg haben kann oder Sinnvoll ist, sollte man eventuell bei einem Anwalt oder der Polizei erfragen.

Das Verhältnis zwischen Vermieter und euch als Mieter ist bereits gestört, wobei ihr im Grunde sogar fristlos kündigen könntet, wenn ihr den eine andere Wohnung beziehen könntet.

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Hallo,

dieser Badezimmerschrank ist dein Eigentum, also bringst du ihn entweder selbst an oder du beauftragst jemanden der es für dich tut. Selbstverständlich muss der Vermieter nicht für diese Kosten aufkommen.

Anders ist es, wenn ein slcher Schrank vorhanden war und Eigentum des Vermieters ist und der Schrank wegen beschädigungen nicht mehr zu verwenden ist. Dann kommt er für den Ersatz und natürlich die Montage auf.

Natürlich kannst du deinen Vermieter auch fragen ob der dir bei der Montage hilft, weil du die Fliesen nicht beschädigen möchtest. Denke schon das er dann Hilfe leistet. Also ich würde es tun, weil es ja auch in meinem Interesse liegt das nichts kaputtgemacht wird.

LG

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Hallo,

hat er den Mietvertrag mit unterschrieben oder hast du das alleine gemacht?

Alles in allem solltest du jetzt folgendes machen: Geh bitte zum Amtsgericht bei dir vor Ort und suche doch das sogenannte Mahngericht auf. Dort wird man mit dir dann einen Mahnbescheid erstellen, der deinem Ex gerichtlich zugestellt wird.

Nach der Zustellung hat dein Ex nun 2 Wochen Zeit, um die verlangte Summe entweder zu bezahlen oder aber Widerspruch einzulegen. Legt er Widerspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht und er bekommt mächtig Probleme und weitere Kosten auferlegt.

Rechne aus, was er in der Zeit anteilig hätte zahlen müssen, setze alle weiteren Auslagen wie Porto, Telefon usw. mit in diese Gesamtrechnung, deklariere das ganze als Mietschulden. Das ganze kannst du dann als mündlichen Vertrag erklären, sofern ihr nicht etwas schriftlich festgehalten habt.

Die Zustellung des Mahnbeschiedes geht recht zügig voran - du kannst a auch noch mal darauf hinweisen das er sich im Mai ins Ausland absetzen will, dann wird da schon jemand eine Möglichkeit finden das noch schneller ablaufen zu lassen.

Ich drück mal die Daumen.

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Hallo,

den Mann anzeigen und ein Hausverbot erteilen. Bei Nichtbeachtung Polizei anrufen und entfernen lassen. Der Mieterin selbst dann schriftlich mitteilen, das dieser Mann im Haus nicht geduldet wird. Sollte es nochmals vorkommen das er dann im Haus auftaucht und sich bei der Mieterin aufhält, kannst du eine Abmahung schreiben und im Falle der Wiederholung eine frsitlose Kündigung androhen.

Es ist erst einmal völlig unerheblich, ob diese fristlose Kündigung überhaupt möglich ist, sondern darum eine klare Ansage zu machen, die Konsequenzen nach sich ziehen, sollte sie die Anweisung nicht ernst nehmen. Wenn die Frau über Verstand verfügt, hält sie sich daran.

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Hallo,

macht Euch keine Sorgen, da passiert gar nichts, weil es gar nicht rechtens ist. In einem Vertrag kann vieles stehen, muß aber nicht richtig sein und wird deshalb ungültig. Im übrigen ist kein Mietvertrag zustande gekommen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ohne Vertrag gibt es auch keine Ansprüche, die da verlangt werden. Es würde ihm sicherlich ziemlich schwer fallen einen finanziellen Verliust zu beweisen, weil ihr euch für eine andere Wohnung entschieden habt.

Das wäre ungefähr so, als wenn dein Vermieter verlangen würde das du im Haus eine rote Pudelmütze tragen müsstes...so etwas ist Unfug.

Also kein Panik. Rechnung abwarten, nichts weiter machen und Mahnung abwarten...die nicht kommen wird (da bin ich mir ziemlich sicher). Solltet ihr eine Rechtsschutz versicherung haben, die Mietangelegenheiten mit einbezieht, lasst einen Anwalt einen netten Brief an diesen sauberen Herrn schicken. Die Kosten dafür gehen dann zu seinen Lasten; so ein Brief wird dann schon mal um die 120,-€ kosten.

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Hallo,

genau genommen bekommst du alle 2 Wochen Besuch, und den mußt du ganz sicher nicht deinem Vermieter ankündigen. Selbst ein dadurch geringer Mehrverbrauch an Wasser wäre unerheblich, weil es nicht ins Gewicht fällt.

Würdest du einen Untermietvertrag mit dem Besucher machen, müßtest du das natürlioch dem vermieter anzeigen, der erst einmal damit einverstanden sein müßte, das also untersagen kann.

Einen formlosen Vertrag kannst Du machen um im Falle von angerichteten Schäden auf der sicheren Seite zu sein - oder aber der Freund hat sowieso eine Haftpflichtversicherung, die im Fall des Falles für Schäden aufkommen würde.

LG

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Hallo,

du hast diese Doppelhaushälfte mit allem, was dazu gehört, gemietet, kannst also erst einmal damit machen was du möchtest. Natürlich im Rahmen des vertragsgemäßen Nutzung - anders formuliert: natürlich kannst du das Tor aushängen, solange es nicht anders im Mietvertrag vereinbart ist.

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Hallo,

wurde die Dusche von einem Fachbetrieb eingebaut? Wenn ja, ist der Handwerksbetrieb Schadenersatzpflichtig, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist, in der der Handwerker dafür verantwortlich ist.

Dein Vermieter kann auch gerne behaupten das die Dusche nicht fachgerecht eingebaut wurde, denn wenn er selbst nicht vom Fach ist, ist seine Meinung dazu belanglos.

Wurde die Dusche hingegen nicht von einem Fachmann eingebaut, hast diu ein Problem und bist Schadenersatzpflichtig. Da ist nur zu hoffen das du eine Haftpflichtversicherung hast, die diese Kosten trägt.

Wenn ein Gerichtstermin für den 10 März angesetzt ist, kannst du kaum eine Kündigung in Händen halten, denn wie es aussieht, hat er eine Räumungsklage eingereicht - anders kann ich mir die 14 tägige Frist nicht erklären.

Du brauchst schnellstmöglich einen Anwalt, damit keine Fristen verstreichen und du ohne dach über dem Kopf dastehst.

Hatte dein Vermieter vielleicht schon vorher ähnliche Pläne um dich loszuwerden?

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Hallo,

das nennt man gemäß § 248c StGB Entziehung elektrischer Energie und ist eine Straftat, die du zur Anzeige bringen solltest.

https://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

Im weiteren solltest Du deinen Vermieter darüber informieren, der in dem Fall wohl eine fristlose Kündigung aussprechen wird; es sei denn er ist nicht der Vermieter des Stromdiebes.

Die Mehrkosten würde ich zudem mittels gerichtlichem Mahnverfahren eintreiben lassen, damit das Geld auch bei dir ankommt. Ein zivilrechtliches Verfahren neben einem Strafverfahren wird der Mieter über dir wohl nicht riskieren.

Also morgen los und Strafantrag stellen!

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Hallo,

dein Vermieter kann nicht so einfach eine Rechnung auf den Tisch legen und etwas nachfordern. Erst einmal verfällt der Anspruch einer Betriebskostenabrechnung, wenn sie nicht binnen eine Jahres nach Rechnungsstellung eingefordert wurde. Wie ich das herauslese, ist eine solche Aufforderung nicht erfolgt. Hier ist also der Vermieter selbst derjenige, der das - zumindest für das erste Jahr - zahlen muss.

Hat der Vermieter denn nun die letzte Betriebskostenabrechnung entsprechend geändert, so das ersichtlich wird, wie viel Gas ihr nun tatsächlich verbraucht habt? Wenn nicht, hat er Pech gehabt, denn eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung ist schon notwendig. Eine Rechnung des Gaslieferanten alleine reicht nicht aus.

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Hallo,

wenn Du Nachmieter gestellt hast, bist du leider noch nicht aus dem Schneider, denn der Vermieter muss die benannten Nachmieter nicht als Mieter annehmen.

Aber: Wenn der Vermieter nun renobvieren will, statt einen der Nachmieter anzunehmen, ist es deren Problem und niemand kann von dir verlangen weiterhin für diese Wohnung Miete zu zahlen - die du bei einer Renovierung zudem auch gar nicht bewohnen könntest.

Da du die Wohnung selbst schon gestrichen/renoviert übergeben hast, wäre eine weitere Renovierung so gar nicht notwendig und die Wohnung hätte langst vermietet sein können.

Allerdings solltest du das mit einem Anwalt besrechen, denn es macht schon einen Unterschied ob der vermieter einen Brief von dir oder einem Anwalt bekommt. Du hast hoffentlich eine Mietrechtsschutzversicherung?!

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Hallo,

lebenslanges Wohnrecht bedeutet ja nicht gleichzeitig, das keine Miete gezahlt werden muss.

Es gibt drei entscheidende Möglichkeiten:

  • Ein unter Juristen so benanntes „dingliches“ Wohnrecht wird als Belastung im Grundbuch eingetragen. Dieses Wohnrecht ist kostenlos.
  • Ein lebenslanges Wohnrecht in der Ausgestaltung als Mietvertrag auf Lebenszeit wird schriftlich zwischen den Vertragsparteien festgeschrieben. Das heißt, diese Überlassung ist nicht kostenlos.
  • Eine weitere Option ist die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, eine Wohnung auf Lebenszeit kostenlos zu überlassen. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Leihvertrag.

Da nun aus deinen Zeilen nicht zu ersehen ist, um welche Verienbarung es sich handelt, solltest Du das erst einmal versuchen herauszubekommen.

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Hallo,

war denn vorher unter deiner Wohnung auch schon ein Gewerbebetrieb? Ist dein Vermieter auch der Vermieter der Räumlichkeiten von diesem Lieferdienst? Wenn ja, kannst du eine Mietkürzung androhen, denn diesen andauernden Lärm mußt du nicht hinnehmen. Berate dich aber am besten mit einem Anwalt, wenn es um die Höhe der Mietminderung geht, damit du auf der sicheren Seite bist. ich hoffe, das du einen Mietrechtschutz hast...

Viel Glück

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Hallo,

du mußt ihn erst einmal auffordern seine Sachen binnen einer Frist von 14 Tagen abzuholen. Wegwerfen darfst du es in keinem Fall, weil es sonst Ärger geben wird.

Du kannst den Brief direkt bei ihm zuhause einwerfen; dann schreibe bitte "Eigeneinwurf" auf den Umschlag und nehme dir am besten jemanden mit, der den Einwurf bezeugen kann. Andere Variante: Einschreiben per Einwurf. Ist mit 2,20 € auch nicht so teuer; damit kann er nicht behaupten es nicht bekommen zu haben.

Frag deinen Anwalt ob es möglich ist die Abhloung mit Fristsetzung einzufordern und gleichzeitig mit Entsorgung zu drohen, für den Fall, das diese Sachen nicht binnen 14 Tagen abgeholt werden. Natürlich muss dann darauf hingewiesen werden, das die Entsorgung auf seine Kosten geht und die Kosten notfalls über ein gerichtliches Mahnverfahren zurückgefordert werden. Eine Androhung des Mahnverfahrens in dem Zusammenhang wirkt meist schon Wunder, denn würde er die Aufforderung des Gerichts, die geforderte Summe zu zahlen, nicht nachkommen, würde eine Hauptverhandlung angesetzt werden, die ihn wieder viel Geld kosten würde. In der Folge würde es einen Titel geben, mit dem du 30 Jahre lang den Gerichtsvollzieher losschicken kannst, um das Geld abzuholen. ;-)

Rede doch mal mit deinem Anwalt darüber. Wäre doch toll wenn das so klappen könnte.

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Werbung für AgniYoga Bücher durch Vermieter/Haushälterin?

Wir wohnen in einem Doppelhaus zur Miete. Nebenan wohnt der Vermieter, 80 Jahre alt. Er hat eine russische Haushaltshilfe. Er nannte sie zeitweise "meine Freundin", wir befürchten allerdings, dass sie hauptsächlich auf sein Geld aus ist.

Vor ca. einem Jahr hat sie nun neben jede Wohnungstür in der Haushälft, in der wir wohnen, ein großes Plakat mit Werbung für Agni Yoga Bücher gehängt. Hat nichts mit Yoga zu tun, sondern das ist eine sektenartige Glaubensdingens, im Zweifelsfall einfach mal selbst nachlesen. Mein Mann hat sich da mal schlau gemacht, wir waren geschockt und wollen damit auf alle Fälle nicht missioniert werden.

Darauf angesprochen, weshalb sie das tut, meinte sie, dass, wenn wir Besuch bekämen, der das lesen sollte. Spinnt die? Wir sagten ihr, dass wir das aber nicht wollen, das Plakat blieb dennoch hängen.

Mein Mann hat es daraufhin abgemacht, der Vermieter fand das nicht so prickelnd, seiner Aussage nach, hat er die Plakate bezahlt (nein, frag mich jetzt keiner, weshalb, das ginge zu weit und wahrscheinlich auch ein bisschen unter die Gürtellinie).

Kurze Zeit später hing das Plakat wieder, wir haben es wieder abgehängt.

Ein etwas lautstarker Meinungsaustausch zwischen uns und dem Vermieter hatte zur Folge, dass alle Plakate von ihm abgehängt wurden. Nur an seiner Garage prangt noch immer ein übergroßes (größer als DIN A0 !) Plakat. Wenn er so unter der Fuchtel seiner Haushaltshilfe steht, ist das sein Problem.

Soweit, sogut: heute komme ich nach Hause, hängt schon wieder ein Plakat im Haus, dieses Mal im Treppenhaus am "schwarzen Brett". Unübersehbar.

"Agni Yoga Bücher - kostenlos im Internet".

Gibt es irgend eine Möglichkeit, dieser Russin und unserem Vermieter (mit dem wir sonst wirklich gut auskommen) klar zu machen, dass wir das nicht möchten? Klar, wir sind "nur" Mieter, aber ich denke, gewisse Rechte haben wir auch, wir sind ja keine Untertanen.
Von mir aus kann sie die andere Haushälfte mit diesen Plakaten tapezieren, aber für uns ist das ein Eingriff in unsere Religionsfreiheit.

Gibt es da Vergleichsthemen? Hat jemand so was schon durchgefochten?

Meinungen? Ich wäre dankbar dafür.

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Hallo,

ich befürchte, das ihr da nichts gegen machen könnt, wenn ein solches Plakat am schwarzen Brett im Flur hängt. Der Vermieter kann da im Prinzip auch eine Speisekarte von einem Restaurant aushängen oder die Tageszeitung.

Eine Möglichkeit habe ich gerade auf Amazon entdeckt:, sucht dort mal nach diesen Büchern...

Diese Bücher sind keinesfalls kostenlos; damit könnte man die Werbung dafür womöglich verbieten lassen. Erkundigt euch doch mal bei eurem Ordnungsamt, ob da was geht. Hochoffizielles "abhängen" bringt vielleicht ja dauerhaft Ruhe ;-)

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Hallo,

der Vermieter ist natürlcih verpflichtet für alle Zimmertüren auch die Schlüssel herauszugeben, doch weil Zimmertüren in aller Regel mindestens 2 Schlüssel haben und man nie weiß, wer denn diese Schlüssel hat, wäre ein neues Schlass wohl die beste Lösung für dich.

Du kannst natürlich auch deinen Vermieter fragen, ob er dort eventuell bereit ist ein anderes Schloss einzusetzen, was ja nun kein Vermögen kostet. Fragen kostet bekanntlich nichts. Wenn Du nachweisen kannst das es dafür keinen Schlüssel gibt, sollte er eigentlich schon aus eigenen Interesse ein anderes Schloss einbauen.

Schau mal in den Mietvertrag was dort steht, wie viele Schlüssel übergeben wurden. Steht da gar nichts, ist er zur Nachrüstung verpflichtet.

Oder kauf dir im Baumarkt ein Zimmertüreneinsteckschloss* - mach vorher bitte ein Foto der Tür, damit der Verkäufer weiß, ob er dir ein Rechts- oder Linksschloss ( das bezeichnet den Anschlag der Tür in der Türzarge) https://www.sicherheitsladen-gera.de/Einsteckschloesser/Zimmertuereinsteckschloss/Zimmertuereinsteckschloss-72mm-DIN-BB-links-rechts::173.html verkaufen muss. Das alte ausbauen https://youtu.be/bFGXYFFzaRg und weglegen, das neue einbauen und bei einem Bartschlüssel (also ein ganz normaler Zimmertürenschlüssel) ein Steckschloss https://www.hornbach.de/shop/Burg-Waechter-Schluessellochsperrer-E-7-3-SB/7709419/artikel.html besorgen, das in das Schloss gesteckt und verriegelt wird; damit kann niemand die Tür aufschließen oder mit einem Diedrich öffnen.

*besser wäre ein sogenanntes Behördeneinsteckschloss, weil dort der Schließriegel aus Metall und nicht aus Kunststoff ist, wie bei einem einfachen Zimmertüreneinsteckschloss. Ein einfaches Zimmereinsteckschloss bekommst du schon für unter 10,-€ mit den normalen Buntbartschlüsseln, eine Behördenschloss kostet an die 40,-€ und hätte dann ein Zylinderschloss, wobei der Zylinder extra gekauft werden müßte.

Das Zimmertüreneinsteckschloss kann ganz einfach ausgebaut werden: Du baust erst die Türgriffe ab, die meist nur einseitig mit einer kleinen Schraube auf der Unterseite gesichert sind, dann baust Du das Schloss aus der Tür aus, das meist oben und unten ebenfalls mit einer Schaube gesichert ist.

Mach davon ein Foto und schreibe dir die Maße H/B/T auf, damit sollte dann nichts schiefgehen.

Was den möglichen Diebstahl angeht, solltest du den Zeitraum eingrenzen können, wann es passiert sein muss - und es wäre nützlich zu wissen, wer denn zu dem Zeitpunkt in der Wohnung war. In aller Regel hilft es eine Strafanzeige anzudrohen, ohne jemanden direkt anzusprechen. Man könnte ja erwähnen, das in Abwesenheit wohl jemand in der Wohnung gewesen sein muß und sich die Polizei nun alles genauer anschauen will. Es geschehen ab und an Wunder und "verlorene" Dinge tauchen wie aus dem Nichts wieder auf ;-)

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