Antwort
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Meine Werkstudententätigkeit wird also ganz normal in Steuerklasse I besteuert als ob ich keine Halbwaisenrente beziehen würde und abhängig von den von Ihnen genannten Faktoren wird dann die Halbwaisenrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung besteuert? Geschieht dies das in Steuerklasse VI oder auch in I ?
Viele Grüße