Wer zahlt Nebenkosten, wenn der Wohnberechtigte nicht zahlt?
Ganz einfach: in der notariellen Vereinbarung steht, dass der lebenslang Wohnberechtigte die Nebenkosten selbst bezahlt, der Eigentümer die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung übernimmt Der Wohnberechtigte zahlt die NK aber nicht, muss nun der Eigentümer trotz notarieller Vereinbarung die Nebenkosten ( Wasser, Strom ) bezahlen ? Die Wasserbehörde meint, ja.....muss der Eigentümer, da es nur eine privatrechtliche Vereinbarung wäre.
Wozu macht man dann einen Notarvertrag ??
1 Antwort
Solche Vereinbarungen gelten nur im Innenverhältnis (also zwischen Eigentümer und Wohnrechtinhaber), nicht jedoch im Außenverhältnis (zwischen Eigentümer und den Stadtwerken).
Der Eigentümer muss an die Stadtwerke (oder die "Wasserbehörde") zahlen, kann sich das Geld jedoch von dem Wohnrechtinhaber wiederholen.