Wer zahlt den Rest ? Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert.
Hilfe, hab ein etwas kompliziertes Versicherungsproblem. Mein Nachbar (angestellter Klemptner) hat mit Erlaubnis unseres Vermieters eine Wasserleitung privat durch unseren Keller verlegt. Leider hatten wir einige Sachen in dem Keller stehen, unter anderem ein Bild das vor einigen Jahren 10.000DM gekostet hat ( den Beleg haben wir noch) und mehrere Stiche aus dem 17.jahrhundert. Das ganze ist ein Jahr her, jetzt erst haben wir den endgültigen Bescheid bekommen wir kriegen nur 800 € für die Sachen, das Bild ist ganz aufgequollen und verbogen und die Stiche sind komplett verschimmelt aber angeblich noch restaurierbar. Eine Kunstgutachterin hat sich das angesehen und ein 16seiten gutachten geschrieben, als sie bei uns war und sich das Bild angeschaut hat meinte sie wir könnten das Bild ja zerschneiden und teile davon als kleine Bilder benutzen . Aber die Haftpflicht zahlt also nur den Zeitwert wer zahlt den Rest ? Der Vermieter oder der Verursacher evtl. ? Danke schonmal
2 Antworten
Leider läßt Du uns da ein bißchen bei der Ursachendarstellung im Stich: Da ist also eine Wasserleitung verlegt worden und es ist ein Schaden entstanden. Der gesamte Mittelteil fehlt da aber nun. Wodurch ist der Schaden entstanden?
Gehen wir mal davon aus, dass die Leitung aus irgendeinem uns unbekannten Grunde undicht war und dass der Vermieter den Schaden verschuldet hat, dann ist er in der Haftung. Offenbar war die Haftpflichtversicherung des Vermieters (auch insofern sind wir auf Spekulation angewiesen) schon tätig gewesen und schätzt den Schaden auf 800,--€.
Mich verunsichert nun aber Deine Frage, wer den übrigen Schaden zahlen soll. Wenn der Schaden nur 800,--€ beträgt, dann gibt es keinen weiteren Schaden. Wieso sollte irgendwer für etwas zahlen, wenn es keinen Schaden gibt? Kann es sein, dass Du da zu viel für die Stücke gezahlt hast? Das nämlich wäre die einzige plausible Begründung. Kunst nämlich wird mit dem Alter mehr wert, bei Krempel ist es umgekehrt.
Der Mieter hat mit erlaubnis des Vermieters die Leitung verlegt ohne zu prüfen ob sie dicht ist, irgendwann ist dann der Keller voll gelaufen, wir habens erst nicht gemerkt, da ich hoch schwanger bzw. Baby nicht die steile treppe runter komme und unten auch nix zu tun hatte, das ganze ist dann schön eingeweicht,.
Ein Restaurator wird mir für 800€ kein bild von über 1,20/ 1m und zwei verschimmelte stiche richten und teilweise neu malen
Als Krempel würd ich das nicht bezeichnen in seinem Heimatland ist der künstler relativ bekannt.
So leid es mir tut, aber mit dem Verzicht auf die Hausratversicherung hast Du definitiv am falschen Ende gespart.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers hat hier den Zeitwert erstattet. Die Frage ist nur, wie der Versicherer an diese Summe kam. Damit besteht auch keine Möglichkeit mehr, den "Rest" irgendwo anders einzufordern. Die Forderung gegenüber dem Verursacher ist damit abgegolten.