Wer legt fest welche Arbeitsstelle Steuerklasse 1 und welche Steuerklasse 6 bei Mehrfachbeschäftigung ist?
Hallo, ich arbeite aktuell mit einer 90% Stelle bei einer Uniklinik als einzigem Arbeitgeber. Jetzt möchte ich demnächst auf 25% reduzieren, um bei einem anderen Arbeitgeber eine 75% Stelle anzunehmen. Von der Personalabteilung der Uniklinik bekam ich jetzt die Auskunft, dass sie auch nach der Reduzierung weiter mein erster Arbeitgeber blieben, was bedeutet, dass ich dort für die 75% Stelle eine Nebentätigkeit beantragen müsse und auch bei ihnen in der Steuerklasse 1 bleiben würde. Bei der 75% Stelle wäre es dann Steuerklasse 6. Das macht für mich keinen Sinn. Ich frage mich ob das rechtens ist. In einzelnen Foren habe ich die Info gefunden, dass der Arbeitnehmer entscheidet wo er mit welcher Steuerklasse arbeitet. Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, der sich damit auskennt. Vielen Dank Pruesselliese
2 Antworten
Du bestimmst, welches diue erste udn die zweite Arbeitsstelle ist.
Du sagst dann der Vergütungsstelle der Uniklinik, die Du auf 25 % reduzierst, dass sie sich als 2. Arbeitsstelle melden sollen für den Abruf der ELSTAM Daten und Deinem anderen Arbeitgeber, dass sie sich als erste Stelle melden sollen.
Thema erledigt.
Mache das schriftlich, damit es keine Irrtümer geben kann.
Was Du vorhast entspricht einer Änderungskündigung. Es liegt in der freien Entscheidung des ersten Arbeitgebers, ob er dem zustimmt oder nicht.
Er wird nur zustimmen, wenn Deine Teilzeitarbeit in seine Organisation passt und er nicht die Befürchtung haben muss, dass Deine Arbeitsleistung bei ihm durch den neuen 75%-Arbeitsplatz übermäßig beeinträchtigt wird.
Bei welchem Arbeitgeber Du unter der Lohnsteuerklasse 1 oder 6 arbeitest, kannst Du selbst entscheiden. Dem Arbeitgeber ist das egal.