Anwesenheit der Personalabteilung bei Gespräch mit Betriebsarzt erlaubt?
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob es üblich/erlaubt ist, dass bei einem Gespräch mit dem Betriebsarzt auch Vertreter der Personalabteilung anwesend sind? Wie steht es denn da mit der ärztlichen Schweigepflicht?
4 Antworten
Das Verhältnis zwischen Betriebsarzt und Mitarbeitern fällt natürlich ebenso unter die ärztliche Schweigepflicht wie mit jedem anderen Arzt. Sofern Du dem nicht zustimmst, ist die Teilnahme an solchen Gesprächen Dritten nicht gestattet. Du bist nicht verpflichtet, eine Zustimmung für irgendjemanden zu erteilen.
Ggf. können Ergebnisse des Gesprächs bzw. von Untersuchungen an die Personalabteilung oder Vorgesetzte mit Zustimmung der betroffenen Person gemeldet werden, wenn z.B. die Untersuchung (z.B. Drogentest) bzw. eine Maßnahme (z.B. Impfung) Voraussetzung für einen bestimmten beruflichen Einsatz ist.
Die dürfen nur teilnehmen wenn du deine Zustimmung gibst, ansonsten haben die bei dem Gespräch erst einmal nichts zu suchen.
Wie steht es denn da mit der ärztlichen Schweigepflicht?
Du bist nicht verpflichtet, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Jedoch wird es einen Grund geben, warum du dort vorsprichst.
Einen Grund gibt es natürlich: ich bin eine Zeit lang krank geschrieben worden und in diesem Zusammenhang wurde auch ein ärztliches Attest mit einer Empfehlung zum Verzicht der Schichtarbeit ausgefertigt. Das möchte der Betriebsarzt gerne prüfen (was ja auch in Ordnung ist). Nun wurde mir eben der Termin für das Gespräch mit dem Betriebsarzt genannt und dabei erwähnt, dass die Perso auch dabei anwesend sein würde. Das kam mir etwas seltsam vor, weshalb ich eben mal vorher Informationen einholen wollte.
Hallo Johnny176!
Erstmals ja, aber wenn du es nicht willst dann müssen sie denn Raum verlassen das steht klar. Und Schweigeplicht steht bei jedem Personal an, auch wenn es eine einfache Sekräterin im Wartezimmer ist. Ich hoffe ich konnte helfen :)