Manchmal schüttele ich den Kopf ,das die einfachste Frage nicht mit einer klaren Antwort geklärt werden kann : Sie müsste lauten "Schauen Sie bitte in Ihre Defintion zu Ihrem Vertragsbedingungen unter dem Punkt Berufsunfähigkeit "!
Hier mal drei Beispiele :
Versicherer xxxx Beispiel 1: Alt und mit abstrakter Verweisungsmöglichkeit:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Versicherer xxxBeispiel 2: ****Mittelalt und ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit:**
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Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.
Versicherer xxxxBeispiel 3: Neuer, ohne abstrakte Verweisungsmöglichkeit und konkreter definiert:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben.
d.h. Beispiel 3 sollten Sie auf jeden Fall besitzen und den Zusatz** **wenn sie zu 50 % Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können**** und als einer der wichtigsten Punkte "***den Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit"*** mitversichert haben !
Wussten Sie ,das der Berufsverband der deutschen Versicherungsmakler eine S.B.U. nur dann empfiehlt ,wenn sie mindestens nach einer Charta ,die erstellt wurde, 22 wichtige Pukte erfüllt , das fängt damit an ,das sie selbständig als Vertrag bestehen sollte bis hinzu zu Bsp.** **Infektionsklauseln, Bedinguns Update**** mit integriert haben sollten ..ect..so sollte auch ein Berufswechsel (sie werden Sprengstoffmeisterin..!! ) dem Versicherer nicht dazu verführen ,ihnen die Leistung zu verweigern !
Bitte suchen Sie zur Überprüfung Ihres Vertrages einen fachkundigen Makler auf oder kontaktieren ihn per Email / Telefonat ,gehen mit Ihm Ihrem Vertrag druch ,damit Sie sich Klarheit verschaffen können !
In diesem Sinne
HG DerMakler