Wer kennt sich mit der Antragstellung auf Förderung für effiziente Gebäude beim BAFA aus?

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Auf Seite 15 des BAFA- Merkblattes heisst es:

"Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist."

und: "Der Beginn der Maßnahme nach Antragstellung jedoch vor Erteilung des Zuwendungsbescheids erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko." 

Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (bafa.de)

Daraus kann eigentlich nur der Schluss gezogen werden, dass die Maßnahme nach der Antragstellung (Datum Antragstellung oder Datum Eingang des Antrages bei der BAFA) sehr wohl in Auftrag gegeben werden kann. (Beauftragung Handwerker, Bestellung von Material, etc.) Die BAFA geht sogar davon aus, dass die Leute noch vor der Entscheidung über die Zuwendung die Maßnahmen in Auftrag geben. Man hat nur das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird und man das Ding dann voll selber zahlen muss.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, dann brauchst Du ihn auch nicht nochmal zu stellen. Denn dann wird er ja wieder abgelehnt.

Wenn aber nur ein paar Unterlagen fehlen sollten, dann wurde der Antrag ja gestellt. Das Nachreichen von Unterlagen ist kein Problem für die Antragstellung. Es gilt dann trotzdem das Datum der ersten Antragstellung. Also kein Problem.


Bruna229 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 20:47

Danke, damit bestätigst du weitestgehend meine Gedankengänge! :-)