Arbeitslosengeld zurückzahlen, wenn Erwerbsminderungsrente bewilligt?
Habe gelesen, wenn jemand vor 1 Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat und in den letzten 12 Monaten 6 Monate Gehalt vom Arbeitgeber und 6 Monate davon Krankengeld von der Krankenkasse bekam, Gehalt und Krankengeld (Bezüge der letzten 12 Monate ab Antrag) zurückzahlen muss, und dafür Erwerbsminderungsrente bekommt. ... es wird in dem Fall geraten ein Teil der Bezüge zur seite zu legen, weil die Erwerbsminderungsrente niedriger ausfällt. ... nun zu Meiner Frage: Wie ist es, wenn jemand während seiner Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Muss er dann auch das Arbeitslosengeld zurückzahlen, und bekommt ab Antragstellung dafür Erwerbsminderungsrente, wenn diese bewilligt wird? ...in der Bröschüre war nur von Krankengeld und Gehalt die Rede!
1 Antwort
Ich habe ein ähnliches Problem und bin mir nicht sicher ob in meinem Fall eine Rückzahlung erfolgen muss. Nach 76 Wochen Krankengeldbezug wurde mir Arbeitslosengeld bewilligt. Das Rentenverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch in Arbeit, es dauerte gute 1Jahr und 6 Monate bis meine Erwerbsminderungsrente im August 2009 bewilligt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste sowohl das Arbeitsamt über den Rentenantrag und der Rententräger über den Bezug von Arbeitslosengeld. Mit Eingang des Rentenbescheides informierte ich die Krankenkasse, den Arbeitgeber und das Arbeitsamt darüber, damit diese Ihre getätigten Zahlungen beim Rententräger abrechnen können. Das Arbeitsamt habe ich mehrmals informiert,telefonisch und persönlich das ich Ende September die erste Rentenzahlung erhalte. Leider kam das dort nicht an und ich bekam weiterhin Arbeitslosengeld. Im September war ich 5 Wochen zur Reha und teilte dies dem Arbeitsamt mit. Daraufhin bekam ich eine Mitteilung das das Arbeitsamt die Arbeitslosengeldzahlung für diesen Zeitraum einstellt: Begründung REHA! Die Erwerbsminderungsrente hat auch hier wieder keiner berücksichtigt. Nachdem der Rententräger alle Institutionen geprüft hat kam eine kleine Nachzahlung ohne schriftliche Mitteilung wie diese zustande kommt. Die Nachzahlung, lt. Bescheid: erfolgt erst nach Abrechnung aller Institutionen. Somit war/ist für mich klar das die Abrechnung mit dem Arbeitsamt erfolgte. Nun bekam ich vom Arbeitsamt wiederholt einen Bescheid das die Arbeitslosengeldzahlung weiter läuft. Obwohl ich mich persönlich im Amt gemeldet habe um dieses Wirrwarr zu lösen dauerte es noch ein paar Wochen (Weihnachten)bis ein Bescheid mit der Einstellung der Arbeitslosengeldzahlung zugestellt wurde und endliche alles seine Richtigkeit hatte. Es kam im Neuen Jahr anders. Am 07.01.2010 bekam ich einen zurückdatierten Brief vom 14.12.09,.. die Adresse hatte sich geändert und die Zustellung des Briefes verzögerte sich(hier muss ich erwähnen das ich einen Nachsendeantrag gestellt habe und die Post hätte zugestellt werden können!) Gem. §24 möchte ich mich bis zum 30.12.09 beim Arbeitsamt melden Zwecks Rückzahlung des Arbeitslosengeldes da ich Erwerbsminderungsrente beziehe. Für mich ist nun die Frage,bin ich dazu verpflichtet? obwohl ich davon ausgegangen bin das die Restnachzahlung lt Rentenbescheid, erst abzüglich aller Lohnzahlungen(Krankenkasse, Arbeitsamt etc)erfolgt?