Wer ist zuständig für die Vermessung der Wohnung?

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Wen Muss ich damit beauftragen?

Ein Vermessungsbüro oder einen Bauingenieur z. B. kannst, mußt Du aber nicht beauftragen. Du könntest das auch selbst ausmessen. Ein Vorschrift gibt es da nicht.

Und auch ein Notar ist dazu nicht notwendig.

Was aber notwendig bzw. zu beachten ist, ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Denn nicht alle Grundflächen sind Wohnflächen bzw. nur anteilig.

Du hast doch sicherlich die Baupläne zu dieser Wohnung und da kannst Du selbst die Bemaßung überprüfen, bzw. die wirklichen Maße übernehmen und damit die Wohnfläche berechen. Für die Angaben der Wohnfläche zum Vermieten ist natürlich zu beachten, dass nicht alles was umbaut ist auch zur Wohnfläche gezählt wird und dass bei Dachschrägen auch nur Anteile mit berechnet werden können. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, allerdings kann es für den ebenfalls notwendigen Energiepass notwendig werden, einen Fachmann zur Erstellung hinzuzuziehen.

Zur "Wohnflächen-Berechnung" hält Google 2.886.000 Einträge bereit. Auch die Wohnflächenberechnung laut Bauunterlagen des Architekten würde ich nachrechnen. Praxisbeispiel: Wohnflächenberechnung Einfamilienhaus 147,5 qm, nach Fertigstellung exakte Vermessung 155,2 qm.

Die sicherste Methode zur Ermittlung ist, die Wohnung zusammen mit dem Käufer oder Mieter auszumessen. Der Notar ist nicht zuständig