Wer ist Eigentümer des Fahrzeuges? Bezahlt, aber stehe nicht im Kaufvertrag?

2 Antworten

Ich habe mal gelernt, wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, dem gehört das Fahrzeug.


Maerz2019  08.04.2020, 15:17

Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Rechtsbegriffe.

Besitzer beim PKW ist immer Derjenige, der den Fahrzeugbrief in der Hand hält. Eigentümer ist derjenige, der im KfZ-Brief eingetragen ist.

Maerz2019  08.04.2020, 15:22
@Maerz2019

Ein plastisches Beispiel vom ADAC, welcher den Sachverhalt gut erläutert:

Die Rolle des Fahrzeugbriefs bei einer Kfz-Finanzierung

Wenn Sie ein Fahrzeug leasen oder finanzieren, bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel beim Kreditinstitut bzw. bei der Leasinggesellschaft. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein.

Im Fall einer Finanzierung erhalten Sie den Fahrzeugbrief von der Bank in der Regel erst dann, wenn die gesamten Kosten (Kaufpreis + Zinsen) bezahlt sind. Im Fall des Leasings verbleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, da hier in der Regel der Leasinggeber Eigentümer bleibt und das Fahrzeug zurückgegeben wird.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/

Maerz2019  08.04.2020, 15:25

Obwohl Magnus .... schau mal ... ich habe da noch eine weitere Info gefunden, zum Thema Eigentum und Besitz beim PKW.

Es gibt zwei natürliche Personen für zwei verschiedene Rechtsverhältnisse.

Du bist mit dem Fahrzeugbrief Eigentümerin des PKWs: Alle anderen von Dir genannten Kosten die Du trägst/getragen hast, sind in der Betrachtung irrelevant.

Dein Freund ist Schuldner und Vollhafter für den Kaufvertrag. Das Schuldverhältnis erlischt beim Zahlen des gesamten Geldbetrages bzw. beim Zahlen der letzten Rate. Die Eigentumsübertragung an Deinen Freund ist erfolgt.

Mit dem KfZ-Brief verbleibt der PKW in Deinem Eigentum. Man könnte es im Rechtsbegriff als eine Schenkung ansehen. Bin allerdings nur jur. Laiin.


Katha123 
Beitragsersteller
 08.04.2020, 15:21

Danke schonmal für die Antwort. Mir gehts hauptsächlich darum, ob er in einem Streitfall sich auf den Kaufvertrag berufen kann, da er dort irrtümlicherweise vom Verkäufer eingetragen worden ist.
Ob quasi immer nur der Name im Kaufvertrag zählt und diesen als Eigentümer ausweist.

Maerz2019  08.04.2020, 15:29
@Katha123

ob er in einem Streitfall sich auf den Kaufvertrag berufen kann, da er dort irrtümlicherweise vom Verkäufer eingetragen worden ist.

JA! Das kann er tatsächlich, wie man unten lesen kann. Ein Irrtum spielt keine Rolle mehr, dafür ist es zu spät. Bei Irrtum hätte der Kaufvertrag neu aufgesetzt werden müssen bzw. hätte man den Kaufvertrag wg. Irrtum zeitnah anfechten können.

https://www.pkw.de/ratgeber/autonews/fahrzeugbrief#eigent%C3%BCmer

Bin ich mit einem Fahrzeugbrief Eigentümer oder Halter des Autos?

Um die genaue Funktion des Fahrzeugbriefes zu verstehen, muss zuerst einmal der Unterschied zwischen dem Eigentümer eines Kfz und dem Halter bzw. dem Besitzer verstanden werden, denn obwohl meist eine Person beide Funktionen erfüllt, muss das nicht immer der Fall sein. Wenn Sie im Kaufvertrag stehen, Ihnen das Auto übergeben wurde und Sie dafür bezahlt haben, sind Sie der Eigentümer dieses Autos, aber nicht unbedingt der Halter. Am einfachsten ist das an einem Beispiel zu erklären. Stellen Sie sich vor, Sie wollen als Elternteil Ihrem Kind ein Auto schenken. Dann werden Sie das Auto kaufen und sind somit der Eigentümer. Ihr Kind ist allerdings die Person, die den tatsächlichen Nutzen aus dem Auto zieht und sich um Reparaturen und Versicherung kümmert. Damit wird es zum Besitzer oder Halter des Autos.

Als Eigentumsnachweis hat der Fahrzeugbrief eher eine Indiz-Funktion, denn es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie sich nach einem Autokauf im Fahrzeugbrief als neuer Eigentümer eintragen lassen. Es reicht aber auch nicht aus, den Fahrzeugbrief in den Händen zu haben, um sich als Eigentümer auszuweisen. Zusammen mit einem Erwerbsdokument, wie dem Kaufvertrag, kann eine Eigentumsübertragung nachverfolgt und somit auch bewiesen werden. Dabei ist es komplett egal, ob der Eigentümer als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist oder als aktueller Eigentümer im Fahrzeugbrief. Wenn Sie nun zum Beispiel ein Auto leasen, erhalten Sie zwar den Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief bleibt jedoch bei der Leasinggesellschaft, da diese der Eigentümer ist und Sie lediglich der Halter bzw. aktuelle Besitzer.

Katha123 
Beitragsersteller
 08.04.2020, 15:49
@Maerz2019

Danke. Dann werd ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen im Falle eines Falles😔